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Vermietung über Airbnb, 9flats oder wimdu nicht erklärt? Jetzt Selbstanzeige prüfen!

Vermietung über Airbnb, 9flats oder wimdu nicht erklärt? Jetzt Selbstanzeige prüfen!

Grafik Blogteaser zu Fachbeitrag für Erbrecht, Steuerrecht oder Gesellschaftsrecht

Vermietung über Airbnb, 9flats oder wimdu nicht erklärt? Jetzt Selbstanzeige prüfen!

Vermietung über Airbnb, 9flat, wimdu – Steuerpflichtige Einnahmen: Die Vermietung der eigenen Wohnung, ob kurz- oder langfristig, führt unweigerlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Verbleibt von den Einnahmen unter Berücksichtigung der abzugsfähigen Kosten ein positiver Überschuss, müssen die Einkünfte unter gewissen Voraussetzungen im Rahmen der Steuererklärung erklärt werden. Bei manchen Menschen kann dies dazu führen, dass sie überhaupt erst steuererklärungspflichtig werden.

Bisher haben aber offensichtlich nicht alle Steuerpflichtigen, die Ihre Wohnungen und Häuser über Vermittlungsplattformen wie Airbnb, 9flats oder wimdu vermieten, ihre Deklarationspflichten erfüllt.

Daher hat die deutsche Finanzverwaltung nunmehr ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt, mit der Bitte, die Daten mit Vermieternamen und –anschriften an das Bundeszentralamt für Steuern zu übergeben. Von dort wird das Kontrollmaterial an die zuständigen Wohnsitzfinanzämter weitergeleitet, die überprüfen, ob die Einkünfte ordnungsgemäß erklärt wurden. Dies gilt sowohl für Vermietungseinnahmen aus dem Inland wie aus dem Ausland.

Tauchen Ungereimtheiten in der Steuererklärung auf, müssen die Vermieter mit Rückfragen des Finanzamtes bis hin zur Einleitung von Steuerstrafverfahren rechnen.

Praxishinweis
Betroffene Vermieter sollten mit Ihrem Steuerberater klären, ob positive Vermietungseinkünfte vorliegen und ggf. eine strafbefreiende Selbstanzeige prüfen. Bei Immobilien im Ausland sind dabei insbesondere auch die Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.

Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig ist, d.h. wenn alle nicht erklärten Einkünfte der letzten Jahre erklärt werden und wenn kein Sperrgrund vorliegt. Ein Sperrgrund wäre die Entdeckung der Tat. Von der Tatentdeckung ist auszugehen, wenn dem Finanzamt bereits Informationen über nicht erklärte Einkünfte vorliegen. Betroffene Vermieter sollten daher schnell handeln!

Bei Fragen zur Erklärung von Vermietungseinnahmen über Airbnb, 9flats oder wimdu, oder zur strafbefreienden Selbstanzeige, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.

 

 

 

Über den Autor

Matthias E. Grimme Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

Rechtsanwalt, Steuerberater

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

Fax: 040 / 300 39 86 – 66

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