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Automatischer Austausch von Informationen in Steuersachen (AIA)

Automatischer Austausch von Informationen in Steuersachen

Teasergrafik zum Beitrag im Blog für Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Automatischer Austausch von Informationen in Steuersachen

In einer globalisierten Welt, in der Kapital ohne große Hindernisse grenzüberschreitend bewegt werden kann, stehen Steuerbehörden vor der Herausforderung, Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung zu bekämpfen. Ein sehr effektives Instrument zur Förderung der Steuerehrlichkeit und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist daher der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, auch als AIA bekannt.

Was ist der AIA?

Der automatische Austausch von Informationen (AIA) ist ein internationales Rahmenwerk, das den systematischen und regelmäßigen Austausch von Finanzinformationen zwischen Steuerbehörden verschiedener Länder nach einem einheitlichen Verfahren (dem sog. Common Reporting Standard, CRS) ermöglicht. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und den Steuerbehörden Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Steuererhebung notwendig sind.

Wie funktioniert der AIA?

Der AIA beruht auf einem dreistufigen Prozess:

  1. Stufe:Meldepflichtige Finanzinstitute sammeln Informationen über die Konten ihrer Kunden. Dazu gehören persönliche Daten der Kontoinhaber sowie Informationen über Kontosaldi, Zinserträge, Dividenden und Verkaufserlöse aus Finanzvermögen.Zu den in Deutschland ansässigen meldepflichtigen Finanzinstituten nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) zählen insoweit Verwahrinstitute (z.B. eine Bank, die Wertpapierdepots verwaltet), Einlageninsitute (z.B. eine Bank, die Girokonten führt), Investmentunternehmen (z.B. Investmentfonds) und spezifizierte Versicherungsgesellschaften (z.B. solche, die Lebensversicherungen anbieten).
  2. Stufe:
    Die gesammelten Informationen werden sodann an die Steuerbehörden des jeweiligen Landes weitergeleitet, in dem das
    Finanzinstitut ansässig ist.Für in Deutschland ansässige Finanzinstitute sowie die in Deutschland befindlichen Zweigniederlassungen eines im Ausland ansässigen Finanzinstituts ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Nach Maßgabe des § 27 Abs. 2 FKAustG sind dabei jeweils zum 31. Juli eines jeden Jahres die meldepflichtigen Informationen für das vorhergehende Kalenderjahr (Meldezeitraum) elektronisch an das BZSt zu übermitteln.
  3. Stufe:
    Die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder (sog. CRS-Partnerstaaten) tauschen diese Informationen jährlich sowie automatisch aus.In Deutschland findet der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen dabei zwischen dem BZSt und der jeweils zuständigen Behörde der am AIA teilnehmenden CRS Partnerstaaten im Sinne des § 1 FKAustG nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 FKAustG, d.h. jährlich immer zum 30. September, statt.Im Gegenzug erhält das BZSt Daten der CRS-Partnerstaaten zu ausländischen meldepflichtigen Konten, deren Inhaber in Deutschland ansässige Personen sind. Die Informationen werden anschließend an die zuständigen Landesfinanzbehörden zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens weitergeleitet.

Welche Staaten nehmen am AIA teil?

Stand 27. Mai 2024 nehmen bereits insgesamt 111 Staaten (darunter auch die Britischen Jungferninseln, Lichtenstein, die Schweiz und Zypern) am AIA teil!

Zu berücksichtigen ist, dass die Zahl der CRS-Partnerstaaten im Sinne des § 1 FKAustG kontinuierlich steigt, denn der automaische Austausch von Informationen in Steuersachen findet erst seit 2017 für Meldezeiträume ab 2016 statt. Vom Bundesministerium für Finanzen wird daher jährlich eine öffentlich einsehbare Liste der aktuellen CRS-Partnerstaaten in der sog. FKAustG-Staatenaustauschliste bekanntgegeben.

Fazit

Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen ist ein bedeutender Schritt zur Förderung von Transparenz und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Trotz einiger Herausforderungen bietet der AIA den Steuerbehörden wertvolle Werkzeuge zur effektiven Steuererhebung und trägt zur internationalen Zusammenarbeit bei. So steigt die Zahl derjenigen Staaten, die am AIA partizipieren jährlich und damit schließen sich auch immer mehr Steuerschlupflöcher.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie Ihre Einkünfte korrekt versteuert haben oder befürchten, dass gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet werden könnte, stehen Ihnen unsere Fachanwälte für das Steuerrecht und Steuerberater gerne unterstützend zur Seite.

Über den Autor

Matthias E. Grimme Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

Rechtsanwalt, Steuerberater

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

Fax: 040 / 300 39 86 – 66

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