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„Erbrecht & Nachfolge: Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung im Erbrecht.“

Ansprechpartner

Kristin Winkler
Fachanwältin für Erbrecht
und Steuerrecht, LL.M.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Steuerrecht

Tel. 040 / 300 39 86 – 0
Winkler@GWGL-Hamburg.de

Pflichtteil – Rechtsberatung, Gestaltung, Reduzierung und Durchsetzung

Der „Pflichtteil“ ist der Teil eines Erbes, der den Erben aufgrund von Familienzugehörigkeit gesetzmäßig zusteht. Die Einforderung des Pflichtteils oder dessen Abwehr ist rechtlich komplex und daher ein besonderer Schwerpunkt für jeden Anwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Pflichtteil geltend zu machen oder Pflichtteilsansprüche von anderen abzuwehren.

Bereits bei der Testamentsgestaltung muss beachtet werden, wer einen Pflichtteil verlangen kann und wie mit den Pflichtteilsansprüchen und dessen Auswirkungen umzugehen ist. Durch rechtzeitige Planung lassen sich Pflichtteilsansprüche reduzieren. Allerdings birgt die bloße Aushöhlung des Nachlasses ohne Beratung die Gefahr, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen.

Nach dem Erbfall muss ein Erbe wissen, wie er richtig Auskunft erteilt und wie viel er als Pflichtteil zu zahlen hat, damit er letztlich nicht zu viel bezahlt.

Ein Pflichtteilsberechtigter braucht ebenfalls Hilfe durch einen kompetenten Rechtsanwalt, um seinen Pflichtteil geltend zu machen und dabei den Pflichtteil richtig und vollständig zu ermitteln, zu berechnen und durchzusetzen. Wer seine Rechte kennt, kann in der Regel langwierige und teure Auseinandersetzungen verhindern und verschenkt kein Geld.

Unsere Leistungen zum Pflichtteil:

  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Wertermittlungsansprüchen von Pflichtteilsberechtigten
  • Gestaltung von testamentarischen Enterbungen
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Prüfung und Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen und Erbverzichtsverträgen
  • Beratung hinsichtlich erbschaftsteuerreduzierender Pflichtteilsgeltendmachung

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