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"Wir be­ra­ten aus­län­di­sche Un­ter­neh­men,
um es ihnen in Deutsch­land so ein­fach
wie mög­lich zu ma­chen."

In­bound-Be­ra­tung für Un­ter­neh­men

Sie sind ein aus­län­di­sches Un­ter­neh­men und möch­ten in Deutsch­land in­ves­tie­ren? Wir ma­chen es Ihnen so ein­fach wie mög­lich.

Deutsch­land ist als In­ves­ti­ti­ons­stand­ort be­liebt. Aus­län­di­sche Fir­men be­tä­ti­gen sich hier mit­tels Toch­ter­ge­sell­schaf­ten oder Nie­der­las­sun­gen – und lösen eine Viel­zahl steu­er­li­cher Pflich­ten aus. Aber auch bei schlich­ten Lie­fe­run­gen oder Dienst­leis­tun­gen er­ge­ben sich mög­li­cher­wei­se steu­er­li­che An­knüp­fungs­punk­te im In­land.

Un­se­re Leis­tun­gen für Un­ter­neh­men

Wir be­ra­ten aus­län­di­sche Un­ter­neh­men, die in Deutsch­land aktiv sind – auf fol­gen­den Ge­bie­ten:

  • Compliance: Erfüllung inländischer Deklarationspflichten wie Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Abgabe von Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen
  • Abgabe regelmäßiger Umsatzsteuervoranmeldungen für ständige Vertreter oder bei Überschreiten von Lieferschwellen und Erwerbsschwellen
  • Gründung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften im Inland
  • Steueroptimale Gestaltung Ihrer Investition in Deutschland


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