Steuerstreit und Steuerstreitverfahren
Zum Steuerstreitverfahren kommt es immer dann, wenn der Steuerpflichtige und das jeweilige Finanzamt eine unterschiedliche Sichtweise auf einen oder mehrere steuerliche Sachverhalte haben. Bevor über steuerliche Streitigkeiten gerichtlich entschieden wird, sieht der Gesetzgeber grundsätzlich zunächst ein außergerichtliches Verfahren vor. Wird dabei dem Begehren des Steuerpflichtigen nicht oder nur teilweise abgeholfen, kann gegen diese Entscheidung Klage vor den Finanzgerichten (FG) erhoben sowie gegen deren Urteile Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt werden.
Sowohl in außergerichtlichen Steuerstreitverfahren mit den Finanzämtern als auch in gerichtlichen Steuerstreitverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof können Sie auf eine Beratung und Vertretung vertrauen, die Ihre Interessen in den Vordergrund stellt und bestmöglich durchsetzt.
Dabei kommt Ihnen die umfassende Expertise und langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater von Herrn Matthias E. Grimme zu Gute, der zahlreiche Streitigkeiten und gerichtliche Verfahren betreut hat – mit einem optimalen Ergebnis für den Mandanten.
Die Vertretung erstreckt sich zudem auch auf solche Fälle, in denen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, so dass Sie auf einen Spezialisten als Ansprechpartner sowohl für steuerliche als auch strafrechtliche Verfahren zurückgreifen können.
Unsere Leistungen bei steuerlichen Streitigkeiten
Für das außergerichtliche Streitverfahren stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung, besonders beim:
- Vermeiden von Streitigkeiten im Vorfeld durch:
- Einholen von verbindlichen Auskünften des Finanzamts
- Fachkundige Kommunikation mit dem Finanzamt (Konsenslösungen)
- Konsequentes, nachdrückliches Auftreten gegenüber dem Finanzamt
- Prüfen von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten des Finanzamts
- außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren
Führt das außergerichtliche Verfahren nicht zum gewünschten Ergebnis, unterstützen wir Sie vollumfänglich auch im gerichtlichen Verfahren, zum Beispiel durch die:
- Prüfung von Einspruchsentscheidungen und Erfolgsaussichten einer Klage
- Prüfung von Urteilen der Finanzgerichte und Erfolgsaussichten einer Revision
- Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Jetzt unverbindlichen Erstkontakt aufnehmen.
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