E-Mail Fax Telefon

Verjährungsbeginn des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei rückwirkender, postmortaler Vaterschaftsfeststellung (BGH, Urteil vom 13. November 2019, Az. IV ZR 317/17)

Über die Autorin

Kristin Winkler Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht, LL.M.

Rechtsanwältin

  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Steuerrecht

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

Fax: 040 / 300 39 86 – 66

Abfindungszahlungen an Erbprätendenten mindern die Einkommensteuerlast

Entsteht nach dem Tod einer Person ein Streit über die Erbenstellung, wird dieser nicht selten über einen Vergleich beigelegt. Im Rahmen des Vergleichs zahlt der Erbe an den Erbprätendenten eine Abfindung dafür, dass dieser im Gegenzug die Erbenstellung des Zahlenden anerkennt.

Beitrag lesen »

Erforderlicher Erbschein trotz Vorliegen eines notariellen beurkundeten und eröffneten Testaments

BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 – V ZB 3 / 14 In der Beratungspraxis heißt es regelmäßig, dass der Vorteil eines notariellen Testaments ist, dass die Erben keinen Erbschein brauchen, sondern nach Eröffnung mit dem notariellen Testament nebst Eröffnungsprotokoll sofort agieren können und damit vor allem auch das Grundbuch berichtigen können.

Beitrag lesen »

Widerruf der Willenserklärung einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung

Widerruf einer früheren rechtsgeschäftlichen Erklärung des Erblassers: Wenn ein Erblasser testamentarisch umfassend über sein Vermögen verfügt, kann hierin ein Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung liegen, sofern sich der Erblasser von dieser früheren Erklärung jederzeit einseitig lösen kann.

Beitrag lesen »

Für die wirksame Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments müssen beide Eheleute testierfähig sein

Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, welches den letzten Willen beider Eheleute festhalten soll, ist nur wirksam, wenn zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung beide Eheleute testierfähig gewesen sind, also beide Teile aufgrund ihrer Einsichts- und Handlungsfähigkeit dazu in der Lage waren, eine wirksame Willensbildung auszuüben. Das Oberlandesgericht Celle stellte diesen Grundsatz mit Beschluss vom 14. März 2024 (Az. 6 W 106/23) in einem spannenden Fall klar: Die Eheleute errichteten ein gemeinschaftliches Testament, in welchem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten. Kurze Zeit später wurde eine Ergänzung des gemeinschaftlichen Testaments vorgenommen, durch welche der überlebende Ehegatte befreiter Vorerbe und die gemeinsame Tochter Nacherbin werden sollte. […]

Beitrag lesen »

Back to Top