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Datenflut nach automatischem Informationsaustausch (AIA)

Datenflut nach automatischem Informationsaustausch (AIA)

Teasergrafik zum Beitrag im Blog für Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Datenflut nach automatischem Informationsaustausch (AIA)

Beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten  für das Jahr 2016 sind im September 2017 von ausländischen Behörden 1,5 Millionen Datensätze nach Deutschland übermittelt worden. Der nächste Datenaustausch für Daten die das Jahr 2017 betreffen erfolgt im September diesen Jahres.

Mit der Datenauswertung durch die Landesfinanzbehörden soll aber erst voraussichtlich ab Mitte 2020 begonnen werden. Angeblich soll ein Volumen von Einkünften in Höhe von 58 Milliarden Euro und von Kontoständen in Höhe von 85 Milliarden Euro in den Datensätzen enthalten sein.

Die Daten werden nicht Gegenstand der Veranlagung sein, sondern sollen Anhaltspunkte für im Ausland bisher nicht deklariertes Vermögen liefern und werden daher zu weiteren Nachprüfungen durch die Finanzbehörden führen.

Durch diesen Informationsaustausch besteht ein hohes Entdeckungsrisiko für Steuerpflichtige, die bisher ihre ausländischen (Kapital-) Einkünfte in ihren Steuererklärung nicht angeben haben.

Aufgrund der langen Vorlaufzeit  für die Auswertungen besteht jetzt noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige, um der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens zuvor zu kommen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie unsere Fachanwälte und Steuerberater.

Über den Autor

Matthias E. Grimme Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

Rechtsanwalt, Steuerberater

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

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