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Steuerstrafrecht; Steuer-CD’s und automatischer Informationsaustausch

Steuerstrafrecht; Steuer-CD’s und automatischer Informationsaustausch

Blogbeitrag Erbrecht

Der EuGH bestätigt jüngst (Az. 33696/11), dass die Durchsuchung einer Wohnung aufgrund von Daten von einer sogenannten Steuer-CD rechtmäßig ist. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde, nämlich der, dass die Steuerfahndung ihren Anfangsverdacht für die Durchsuchung einer Wohnung auf Daten gründete, die von einer Privatperson angeboten und erworben wurden.

Die Richter des EuGH bestätigten damit die strafrechtliche zulässige Verwertung von angekauften Daten, wie dies bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010  (Beschluss des BVerfG vom 9.11.2010 – 2BvR 2101/09) getan hatte.

Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, ob der Ankauf von sog. Steuer CD’s zukünftig vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustausches nach AIA noch eine Rolle spielt, denn ab 2017 geben immer mehr Finanzplätze automatisch detaillierte Auskünfte über Kapitaleinkünfte. Mit dem ersten Austausch von Daten und Informationen ist ab dem September 2017 zu rechnen. Ab September 2018 erfolgt der Austausch voraussichtlich dann unbegrenzt. Nach dem derzeitigen Stand nehmen mehr als 65 Länder daran teil. Darunter auch die Länder, aus denen bisher die Mehrheit der sogenannten Steuer-CDs kam nämlich Luxemburg, die Schweiz und Liechtenstein. Insofern ist das Geschäft mit den Steuer CDs ein Auslaufmodell. Nichtsdestotrotz besteht gerade wegen des automatischen Informationsaustausches erhöhter Handlungsbedarf. Hierzu stehen unsere Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner bei GWGL:

Matthias E. Grimme (Grimme@GWGL-Hamburg.de)

Über den Autor

Matthias E. Grimme Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

Rechtsanwalt, Steuerberater

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

Fax: 040 / 300 39 86 – 66

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