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Todesfall - Checkliste für Angehörige: Überblick über die zu erledigenden Aufgaben

Todesfall – Checkliste für Angehörige: Überblick über die zu erledigenden Aufgaben

Bloggrafik zu Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerberatung

Todesfall – Checkliste für Angehörige: Überblick über die zu erledigenden Aufgaben

Wenn wir mit dem Tod eines Angehörigen konfrontiert werden, fallen neben der Trauer mehr oder minder zeitgleich leider auch Aufgaben und Formalitäten an, die in kurzer Zeit erledigt werden müssen. Unsere nachfolgende Checkliste für den Todesfall soll Ihnen helfen, einen Überblick über die nun zu erledigenden Aufgaben zu bekommen. Sie ersetzt Ihnen zwar nicht die (möglicherweise als lästig oder unnötig empfundene) Arbeit, aber sie kann Ihnen als Orientierungshilfe durchaus Struktur bieten.

Unsere Checkliste liefert einen Leitfaden für Angehörige und Erben, so dass im Ernstfall überblickt werden kann, welche Schritte wann notwendig sind. Teilweise werden diese auch vom Bestatter erledigt.

Bitte beachten Sie, dass einiges nur mit einer Vollmacht über den Tod hinaus bzw. als Erbe erledigt werden darf. Wer Erbe ist, steht natürlich manchmal so früh noch nicht fest, so dass hier keine „Schnellschüsse“ gemacht werden dürfen, damit Sie nicht in haftungsrechtliche Schwierigkeiten geraten, v.a. falls Sie mit dem Gedanken spielen, ausschlagen zu wollen.

Lassen Sie sich bei Fragen beraten: Sprechen Sie uns an!

Die Checkliste für Angehörige finden Sie hier zum Download (PDF): Download Checkliste Todesfall

A) Unmittelbar nach Eintritt bzw. Feststellen des Todes

  • Haus- oder Notarzt verständigen, damit der Tod offiziell festgestellt und der Totenschein ausgestellt wird (Hinweis: bei Versterben im Krankenhaus übernimmt dies die Klinik)
  • Verständigung Polizei bei Anzeichen von Selbsttötung oder ungeklärtem Unfalltod
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen und ggf. Besprechung weiterer Schritte
  • Wichtigste Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, für Verheiratete: Heiratsurkunde/Familienstammbuch; für Geschiedene: rechtskräftiges Scheidungsurteil; für Verwitwete: Sterbeurkunde Ehegatte)
  • Todesrelevante Verträge und/oder Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Testament, Erbvertag, Verfügung über Art und Weise der Beisetzung und Trauerfeier, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspende usw.)

B) In den ersten zwei bis drei Tagen nach Eintritt bzw. Feststellen des Todes

  • Benachrichtigung des Arbeitgebers des Verstorbenen
  • Information des eigenen Arbeitgebers, da bei nahen Angehörigen Sonderurlaub beantragt werden kann (§ 616 BGB)
  • Benachrichtigung der Lebens-, Sterbegeld- und/oder Unfallversicherung, denn diese behalten sich ggf. vor, die Todesursache zu prüfen. Wird der Todesfall zu spät gemeldet, kann es Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme geben (so muss bei Unfalltod das Versicherungsunternehmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden informiert, damit die Unfallversicherung zahlt).
  • Abholung des Verstorbenen und Überführung des Leichnams in die Leichenhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter
  • Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde beantragen. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Bitte beachten: es besteht eine Anzeigeverpflichtung für jeden, der mit dem Verstorbenen zusammen gelebt hat; alternativ für den Inhaber der Wohnung, in der sich der Sterbefall ereignet hat; alternativ für jeden, der während des Todes anwesend war.
  • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde werden folgende Dokumente im Original benötigt:
    • Personalausweis
    • Krankenkassenkarte
    • Geburtsurkunde
    • Ggf. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch; ggf. Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk
    • Ggf. Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
    • Ggf. Schwerbehindertenausweis
    • Ggf. Rentenbescheid (Alters-, Witwenrente)
    • Grabkarte von Grabstelle (falls schon vorhanden)
  • Wohnung versorgen (ggf. Haustiere und Pflanzen versorgen oder für Unterbringung sorgen, ggf. Strom, Gas, Wasser abstellen, Müll entsorgen, verderbliche Lebensmittel verteilen oder mitnehmen)
  • Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag abgeschlossen wurde, Bestatter auswählen und Einzelheiten der Bestattung (z.B. Bestattungstermin) klären. In der Regel trägt der Erbe die Beerdigungskosten (§ 1986 BGB). Kann dieser für die Kosten nicht aufkommen, wird die Person belangt, die dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet war. Liegt ein Unfalltod -verursacht durch eine andere Person- vor, muss diese die angemessenen Bestattungskosten ersetzen.
  • Räumung des Zimmers im Pflegeheim. Grundsätzlich endet der Vertrag mit dem Pflegeheim mit dem Sterbetag. Ausgenommen hiervon sind mögliche vertragliche Vereinbarungen über die Aufbewahrungsdauer der Habseligkeiten des Verstorbenen. Daher alsbaldige Abklärung mit der Heimleitung bzgl. Räumung des Zimmers.
  • Weitere Benachrichtigungen:
    • Pflegeversicherung, wenn Leistungen bezogen wurden
    • Weitere Bekannte und entferntere Verwandte kontaktieren
    • Kirchenbüro benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erwünscht ist

 

C) In den ersten drei bis vier Tagen nach Eintritt bzw. Feststellen des Todes

  • Akte mit wichtigen todesfallbezogenen Dokumenten anlegen (z.B. Sterbeurkunde, Kündigungen, Korrespondenz mit Behörden etc.)
  • Lebte der Verstorbene allein zur Miete, muss die Mietwohnung schriftlich gekündigt werden (geht nur durch einen über den Tod hinaus Bevollmächtigten oder den/die Erben), da Mietverhältnis nicht mit dem Tod des Mieters endet. Möglicherweise bietet sich eine Einigung mit dem Vermieter dahingehend, dass das Mietverhältnis schon vor Ablauf der Kündigungsfrist einvernehmlich beendet werden kann. Teilte der Verstorbene den Haushalt mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner, geht das Mietverhältnis auf diesen über.
  • vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben
  • Falls Vorsorge-, Bank- und/oder Generalvollmachten des Verstorbenen vorliegen: Kontakt zum Bevollmächtigten aufnehmen; Prüfung, ob Vollmacht über den Tod hinaus geht oder ob sie widerrufen werden soll/kann

D) Bis zur Trauerfeier / Beerdigung

  • Erstellung und Veröffentlichung einer Todesanzeige, Erstellung und Versand von Trauerkarten
  • Sofern zu Lebzeiten kein dies beinhaltender Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen wurde, sollte an folgendes gedacht werden:
    • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
    • Organisation der Trauerfeier
  • Grabschmuck für Trauerhalle und Grab bei Gärtnerei bestellen (Blumen, Kränze, Trauerschleifen)
  • Gaststätte / Café für Totenmahl oder Beerdigungskaffee reservieren
  • Klären, ob der Verstorbene kurz vor seinem Tod noch Bestellungen ausgeführt hat und ggf. stornieren
  • Nachsendeantrag bei der Post einrichten
  • Bei jüngeren Verstorbenen: Abmeldung bei Familienkasse (Kindergeld), BAföG-Amt, Schule, Universität, Stipendiengeber usw.

 

E) In den Wochen nach der Trauerfeier / Beerdigung

  • Danksagungskarten gestalten (lassen) und verschicken und /oder Danksagungsanzeige per Zeitungsinserat aufgeben
  • Räumung der Wohnung
  • Nachlassverzeichnis anfertigen
  • Nach Testamentseröffnung: wenn nötig, Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
  • Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auf Hinterbliebenenrente stellen: Nach dem Tod des Ehepartners erhält der oder die Hinterbliebene dessen gesetzliche Rente drei Monate lang in voller Höhe weiter ausgezahlt. Danach besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente (entweder 55% oder 25% der Bezüge des Verstorbenen).
  • zusätzlich andere Ansprüche bei Leistungsträgern beantragen z.B. Renten aus Zusatzversicherungen (öffentlicher oder kirchlicher Dienst), Zahlung aus Pensionsfonds früherer Arbeitgeber (betriebliche Altersvorsorge), Riester-Rente, Rürup-Rente, Rente von der „Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“, falls der Verstorbene bei Bergbau, Bahn oder Seefahrt angestellt oder tätig war, Renten aus Versorgungswerken
  • Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auf (Halb-)Waisenrente stellen
  • Sonstige Versicherungen informieren (z.B. Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Wohngebäude- und Kfz-Versicherung sind mit den Objekten und nicht mit dem Versicherungsnehmer verknüpft und gehen auf den/die Erben über)
  • Sonstige Verträge kündigen (bspw. Vereinsmitgliedschaften, Zeitungsabonnements, andere Dienstleistungen, (Mobil-)Telefon, Strom, GEZ, Sky, Kabelfernsehen, Providerverträge)
  • Falls bereits gebucht oder beauftragt: Reisen oder andere Aufträge stornieren
  • Profile in sozialen Netzwerken löschen, wenn dies gewollt ist und Zugangsdaten bekannt sind. Falls Zugangsdaten nicht bekannt sind, Information über den Todesfall an das jeweilige Unternehmen verbunden mit der Bitte um Löschung des Accounts.
  • Kontennachforschung, wenn Kontoverbindungen des Verstorbenen nicht bekannt sind
  • Mit dem Arbeitgeber des Verstorbenen klären, ob noch Ansprüche bestehen, z. B. Essenskosten, Urlaubsgeld, Reisekosten etc. ggf. Schlüsselrückgabe an den Arbeitgeber
  • Hat der Verstorbene ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit betrieben, muss dieses entweder umgemeldet und die Aufgaben neu verteilt werden oder das Gewerbe muss abgemeldet werden. Hierüber sind ggf. Kunden, Lieferanten und das Finanzamt zu informieren.
  • Nach etwa sechs Wochen: Grab aufräumen und Grabpflege organisieren
  • Nach etwa drei Monaten: Steinmetz für Grabeinfassung und Grabstein beauftragen

F) Nach sechs Monaten / zum Jahresende

  • Einkommensteuererklärung des Verstorbenen ausfüllen
  • Erbschaftssteuererklärung ausfüllen

G) Innerhalb eines Jahres nach dem Tod

  • Bewohnte der Verstorbene eine Mietwohnung: Nebenkostenabrechnung prüfen; Nachzahlungen leisten bzw. Rückerstattungen einnehmen und ggf. verteilen

 

Lassen Sie sich bei Fragen beraten: Sprechen Sie uns an!

Über die Autorin

Kristin Winkler Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht, LL.M.

Rechtsanwältin

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  • Fachanwältin für Steuerrecht

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

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