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COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz: Das sollten Sie wissen!

Und täglich grüßt das Murmeltier…

Teasergrafik zum Beitrag im Blog für Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Und täglich grüßt das Murmeltier…

Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Juni 2021, auf Veranlassung vom Kanzlerkandidaten und gegenwärtigen Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Steuerdaten aus dem Emirat Dubai beschafft.

Ähnliches ereignete sich bereits vor einigen Jahren als das Bundesland Nordrhein-Westfalen unter dem damaligen Finanzminister Norbert Walter-Borjans mehrere Steuerdaten – CDs aus der Schweiz erworben hatte. Dies führte zur Aufdeckung zahlreicher Steuerstraftaten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass in naher Zukunft zahlreiche Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.

Prüfung der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung

Zur Vermeidung eines Strafverfahrens bestünde die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige, wobei zu beachten ist, dass nach Auskunftserteilung diese unter dem Gesichtspunkt der Tatentdeckung nicht mehr möglich wäre. Daher ist in solchen Fällen schnelles Handeln erforderlich, um sich die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nicht zu verbauen.

Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und beraten Sie darüber hinaus auch in allen anderen Fragen zu Steuerstrafverfahren. Insbesondere kommen uns hierbei die Erfahrungen aus den vergangenen Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit dem Kauf der Steuer – CDs aus der Schweiz zu Gute.

Für weitere Informationen und Auskünfte stehen Ihnen unsere Fachanwälte und Steuerberater gerne zur Verfügung: Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Matthias E. Grimme

Über den Autor

Matthias E. Grimme Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

Rechtsanwalt, Steuerberater

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

Fax: 040 / 300 39 86 – 66

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