Anforderungen an die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses durch einen beauftragten Notar
Anforderungen an die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses durch einen beauftragten Notar
Hier finden Sie alle Blogbeiträge zum Thema „Erben und Vererben“ im Blog für Erbrecht im Überblick.
Anforderungen an die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses durch einen beauftragten Notar
Auslegung eines Testaments: auch Bankguthaben ist heutzutage „Barvermögen“
Verjährungsbeginn des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei rückwirkender, postmortaler Vaterschaftsfeststellung (BGH, Urteil vom 13. November 2019, Az. IV ZR 317/17)
Probleme der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testamentes bei einer Patchworkfamilie (OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Januar 2019, Az. 3 W 37/18)
Missbrauch einer Vorsorgevollmacht und Kontovollmacht
Grundsätzlich ist es möglich, ein Testament auf einem Notizzettel wirksam zu verfassen. Aber Vorsicht: Die Formvorschriften, die für Testamente allgemein gelten, müssen eingehalten werden.
Glück gehabt: auch ein nicht mehr auffindbares Testament kann Gültigkeit haben, wenn dessen Form und Inhalt durch Beweismittel nachgewiesen werden kann.
Vorschnelle Erbausschlagung: Eine Ausschlagung auf Basis von bloßen Mutmaßungen und vagen Spekulationen über die Zusammensetzung des Nachlasses verbaut die Möglichkeit einer Anfechtung.
Zettelwirtschaft: Ein gültiges gemeinschaftliches Testament kann auch in zwei Einzeltestamenten gesehen werden, auch wenn und in diesem Fall gerade weil diese zunächst auf einem Papier geschrieben waren und (irgendwann) auseinandergeschnitten wurden.
Auslegung gemeinschaftliches Testament: Die Bedeutung ‚unsere Kinder‘ bei einer Patchworkfamilie (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 2018, Az.: I-3 Wx 6/18)