Auslegung privatschriftliches Testament: Vor- und Nacherbschaft
Auslegung eines privatschriftlichen Testamentes: Vor- und Nacherbschaft: Lebensgefährtin nur nicht-befreite Vorerbin nach OLG München, Beschluss vom 13. November 2018, Az.: 31 Wx 182/17
Auslegung eines privatschriftlichen Testamentes: Vor- und Nacherbschaft: Lebensgefährtin nur nicht-befreite Vorerbin nach OLG München, Beschluss vom 13. November 2018, Az.: 31 Wx 182/17
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Auslegung eines privatschriftlichen Testamentes: Vor- und Nacherbschaft: Lebensgefährtin nur nicht-befreite Vorerbin nach OLG München, Beschluss vom 13. November 2018, Az.: 31 Wx 182/17
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Nach dem Erbfall Beerdigung: Wer trägt die Bestattungskosten?
Patientenverfügung: Beschluss des BGH vom 14. November 2018 – Handeln Sie!
Das Kammergericht Berlin entschied vor kurzem, dass sich die Erbfolge auch nach einem Testament richten kann, welches nur noch als Kopie vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 3. August 2018, Az.: 6 W 52/18).
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Widerruf einer früheren rechtsgeschäftlichen Erklärung des Erblassers: Wenn ein Erblasser testamentarisch umfassend über sein Vermögen verfügt, kann hierin ein Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung liegen, sofern sich der Erblasser von dieser früheren Erklärung jederzeit einseitig lösen kann.
Das OLG Köln entschied vor kurzem, dass Nachlassverbindlichkeiten auch die für die Ermittlung des Nachlasswertes im Rahmen des § 2314 Absatz 1 BGB anfallenden Kosten für ein Gutachten sind.