Auch die für die Ermittlung des Nachlasswertes im Rahmen des § 2314 Absatz 1 BGB anfallenden Kosten für ein Gutachten
Das OLG Köln entschied vor kurzem, dass Nachlassverbindlichkeiten auch die für die Ermittlung des Nachlasswertes im Rahmen des § 2314 Absatz 1 BGB anfallenden Kosten für ein Gutachten sind.