Grundbuchberichtigung: Erbnachweis durch Erbschein
Grundbuchberichtigung: Erbnachweis durch Erbschein bei zuvor in die Verwahrung gegebenem und anschließend eröffnetem privatschriftlichen Testament erforderlich
Grundbuchberichtigung: Erbnachweis durch Erbschein bei zuvor in die Verwahrung gegebenem und anschließend eröffnetem privatschriftlichen Testament erforderlich
Grundbuchberichtigung: Erbnachweis durch Erbschein bei zuvor in die Verwahrung gegebenem und anschließend eröffnetem privatschriftlichen Testament erforderlich
BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 – V ZB 3 / 14 In der Beratungspraxis heißt es regelmäßig, dass der Vorteil eines notariellen Testaments ist, dass die Erben keinen Erbschein brauchen, sondern nach Eröffnung mit dem notariellen Testament nebst Eröffnungsprotokoll sofort agieren können und damit vor allem auch das Grundbuch berichtigen können.