Steuerliche Fallstricke bei lebzeitigen Vermögenszuwendungen
Vermögenszuwendungen zu Lebzeiten (Schenkung) sind steuerlich interessant, da Freibeträge genutzt werden können, dennoch können auch steuerliche Pflichten hieraus erwachsen.
Steuerliche Fallstricke bei lebzeitigen Vermögenszuwendungen
Hier finden Sie alle Blogbeiträge zum Steuerrecht-Thema „Schenkung“ im Überblick.
Vermögenszuwendungen zu Lebzeiten (Schenkung) sind steuerlich interessant, da Freibeträge genutzt werden können, dennoch können auch steuerliche Pflichten hieraus erwachsen.
Schenkung Grundstück für die Pflegschaft der Mutter: Beeinträchtigungsabsicht bzw. lebzeitiges Eigeninteresse einer durch gemeinschaftliches Testament gebundenen Erblasserin
Widerruf einer früheren rechtsgeschäftlichen Erklärung des Erblassers: Wenn ein Erblasser testamentarisch umfassend über sein Vermögen verfügt, kann hierin ein Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung liegen, sofern sich der Erblasser von dieser früheren Erklärung jederzeit einseitig lösen kann.
Herausgabeanspruch eines verschenkten Grundstücks bei nicht anerkennenswertem lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an der Schenkung (Urteil OLG Hamm vom 14. September 2017, Az.: 10 U 1/17)
Nach einem aktuellen Urteil des hessischen Finanzgerichts (Az. 1 K 1507/16) vom 15.12.2016 unterliegen auch Kinder von Eltern, die zwar nicht rechtlich aber biologisch verwandt sind, den günstigen Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 €.