Abfindungszahlungen anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Internationalen Steuerrecht
Im internationalen Kontext der Doppelbesteuerungsabkommen ist Arbeitslohn regelmäßig in dem Staat zu besteuern, in dem der Arbeitnehmer ansässig ist. Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in einem anderen Staat für einen dortigen Arbeitgeber aus oder hält er sich mehr als 183 Tage im anderen Staat auf, wird der Arbeitslohn in dem Staat besteuert, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeit ausübt.