Anforderungen an die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses durch einen beauftragten Notar
Anforderungen an die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses durch einen beauftragten Notar
Anforderungen an die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses durch einen beauftragten Notar
Auslegung eines Testaments: auch Bankguthaben ist heutzutage „Barvermögen“
Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser bis zu seinem Tod pflegt und betreut – Nichtigkeit eines Testaments bei Unbestimmtheit
Durchstreichungen im Testament begründen die Vermutung der Widerrufsabsicht des Erblassers
Eintritt der Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs bei Irrtum über die Unwirksamkeit des Testaments
Ein gemeinschaftliches Testament spricht nicht automatisch für die Annahme einer gegenseitigen Erbeinsetzung – dies muss klar zum Ausdruck gebracht werden
Unwirksame Erbausschlagung durch gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben wegen Verfristung bei kurzem Auslandsaufenthalt
Probleme der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testamentes bei einer Patchworkfamilie (OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Januar 2019, Az. 3 W 37/18)
Grundsätzlich ist es möglich, ein Testament auf einem Notizzettel wirksam zu verfassen. Aber Vorsicht: Die Formvorschriften, die für Testamente allgemein gelten, müssen eingehalten werden.
Glück gehabt: auch ein nicht mehr auffindbares Testament kann Gültigkeit haben, wenn dessen Form und Inhalt durch Beweismittel nachgewiesen werden kann.