E-Mail Fax Telefon

Glück gehabt: auch ein nicht mehr auffindbares Testament kann Gültigkeit haben, wenn dessen Form und Inhalt durch Beweismittel nachgewiesen werden kann.

Tag: Testament

Widerruf der Willenserklärung einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung

Widerruf einer früheren rechtsgeschäftlichen Erklärung des Erblassers: Wenn ein Erblasser testamentarisch umfassend über sein Vermögen verfügt, kann hierin ein Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung liegen, sofern sich der Erblasser von dieser früheren Erklärung jederzeit einseitig lösen kann.

Beitrag lesen »

Back to Top