Auslegung eines Testaments: auch Bankguthaben ist heutzutage „Barvermögen“
Auslegung eines Testaments: auch Bankguthaben ist heutzutage „Barvermögen“
Testamentsgestaltung: Bankguthaben ist heutzutage auch „Barvermögen“
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Auslegung eines Testaments: auch Bankguthaben ist heutzutage „Barvermögen“
Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser bis zu seinem Tod pflegt und betreut – Nichtigkeit eines Testaments bei Unbestimmtheit
Durchstreichungen im Testament begründen die Vermutung der Widerrufsabsicht des Erblassers
Eintritt der Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs bei Irrtum über die Unwirksamkeit des Testaments
Ein gemeinschaftliches Testament spricht nicht automatisch für die Annahme einer gegenseitigen Erbeinsetzung – dies muss klar zum Ausdruck gebracht werden
Was gehört zum „Hausrat“ im Sinne der sachlichen Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 a) ErbStG?