Schenkungen zwischen Ehepartnern – steuerpflichtig?!
Auch in der Ehe behält jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde. Dies betrifft die meisten Ehen in Deutschland. Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, gehört ebenfalls demjenigen, der es erwirtschaftet. Dasselbe gilt für Guthaben auf Konten. Daher führt die Übertragung eines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten zu einem schenkungsteuerbaren Vorgang.