Die Familienstiftung als steuerwirksames Gestaltungsinstrument
Die Errichtung einer sog. Familienstiftung erfolgt regelmäßig, indem Vermögen vom sog. Stifter auf eine Stiftung übertragen wird, wobei die Abkömmlinge und Angehörige des Stifters satzungsgemäß mehrheitlich bezugsberechtigt sind.