Missbrauch einer Vorsorgevollmacht und Kontovollmacht
Missbrauch einer Vorsorgevollmacht und Kontovollmacht
Blog über aktuelle Themen und Rechtsfragen zu Erbrecht, Steuerrecht, Unternehmensrecht und International Desk.
Hier informieren wir Sie in unserem Blog zu Erbrecht über die aktuelle Rechtsprechung in interessanten Fallbeispielen und über Gesetzesänderungen rund um das Thema Erben und Vererben.
Missbrauch einer Vorsorgevollmacht und Kontovollmacht
Grundsätzlich ist es möglich, ein Testament auf einem Notizzettel wirksam zu verfassen. Aber Vorsicht: Die Formvorschriften, die für Testamente allgemein gelten, müssen eingehalten werden.
Glück gehabt: auch ein nicht mehr auffindbares Testament kann Gültigkeit haben, wenn dessen Form und Inhalt durch Beweismittel nachgewiesen werden kann.
Vorschnelle Erbausschlagung: Eine Ausschlagung auf Basis von bloßen Mutmaßungen und vagen Spekulationen über die Zusammensetzung des Nachlasses verbaut die Möglichkeit einer Anfechtung.
Zettelwirtschaft: Ein gültiges gemeinschaftliches Testament kann auch in zwei Einzeltestamenten gesehen werden, auch wenn und in diesem Fall gerade weil diese zunächst auf einem Papier geschrieben waren und (irgendwann) auseinandergeschnitten wurden.
Auslegung gemeinschaftliches Testament: Die Bedeutung ‚unsere Kinder‘ bei einer Patchworkfamilie (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 2018, Az.: I-3 Wx 6/18)
Auslegung eines privatschriftlichen Testamentes: Vor- und Nacherbschaft: Lebensgefährtin nur nicht-befreite Vorerbin nach OLG München, Beschluss vom 13. November 2018, Az.: 31 Wx 182/17
Grundbuchberichtigung: Erbnachweis durch Erbschein bei zuvor in die Verwahrung gegebenem und anschließend eröffnetem privatschriftlichen Testament erforderlich
Nach dem Erbfall Beerdigung: Wer trägt die Bestattungskosten?
Patientenverfügung: Beschluss des BGH vom 14. November 2018 – Handeln Sie!