Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht grundsätzlich auf die Erben über.
Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht grundsätzlich auf die Erben über.
Blog über aktuelle Themen und Rechtsfragen zu Erbrecht, Steuerrecht, Unternehmensrecht und International Desk.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Urteile, interessante Fallbeispiele und Gesetzesänderungen im Rechtsgebiet Erbrecht, speziell rund um das Thema Testament.
Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht grundsätzlich auf die Erben über.
Ein zum Hoferben bestimmter Rechtsnachfolger kann Alleinerbe werden, wenn der landwirtschaftliche Betrieb die Hofeigenschaft im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) verliert (Beschluss OLG Hamm vom 21. März 2018, Az.: 10 W 63/17).
Was gehört zum „Hausrat“ im Sinne der sachlichen Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 a) ErbStG?
Das OLG Köln (Beschluss vom 22. Februar 2016) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Testament auch in einem Notizbuch niedergeschrieben werden kann.