Automatischer Informationsaustausch – erstmaliger Datenübertrag
Die Finanzverwaltung sitzt schon in den Startlöchern – Erstmalig werden ab September 2017 Besteuerungsdaten für das Jahr 2016 im Rahmen des automatischen Informationsaustausches (AIA) an das Bundeszentralamt (BZSt) für Steuern weitergeleitet. Der Datenaustausch soll bis spätestens 30. September 2017 abgeschlossen sein.