{"id":3237,"date":"2016-10-03T12:30:41","date_gmt":"2016-10-03T10:30:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?page_id=461"},"modified":"2026-03-13T14:12:07","modified_gmt":"2026-03-13T13:12:07","slug":"gesellschafterstreit","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/rechtsgebiete\/gesellschaftsrecht\/gesellschafterstreit\/","title":{"rendered":"Gesellschafterstreit"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"title\">Rechtsberatung beim Gesellschafterstreit<\/h1>\n<p>Wie in einer guten Ehe gibt es oft auch <strong>zwischen Gesellschaftern Meinungsverschiedenheiten<\/strong>. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind mannigfaltig wie das Leben selbst. Es m\u00fcssen die Individualinteressen der Gesellschafter aber auch das Interesse der Gesellschaft selbst in Einklang gebracht werden. Dies ist h\u00e4ufig nicht ganz einfach, insbesondere wenn sich die Diskussion auf eine emotionale Ebene verlagert. Wir unterst\u00fctzen Sie dabei, m\u00f6gliches Konfliktpotential fr\u00fch zu erkennen und entsprechende Vereinbarungen vorzubereiten, so dass Streit erst gar nicht entsteht. Sollte es schon so weit gekommen sein, helfen wir Ihnen, den Streit unter bestm\u00f6glicher Wahrung Ihrer Interessen beizulegen.<\/p>\n<h2>Streitvermeidung<\/h2>\n<p>Der eleganteste Weg, Konflikte zu l\u00f6sen ist nat\u00fcrlich, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Durch eine vorausschauende und umsichtige Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und etwaiger Gesellschaftervereinbarungen k\u00f6nnen klare Regelungen f\u00fcr bestimmte Konstellationen vereinbart werden, die den Parteien ein Instrumentarium an die Hand geben, wie sie mit potentiellen Konflikten umgehen. Denn im Streitfall wird sehr formal argumentiert.<\/p>\n<p>Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Regelung zu legen, wer innerhalb der Gesellschaft welche Einfluss- und Gestaltungsm\u00f6glichkeiten hat. Hier werden wichtige Weichen gestellt. So k\u00f6nnen zum Beispiel auch Minderheitsgesellschafter \u00fcber Zustimmungsvorbehalte f\u00fcr bestimmte Rechtsgesch\u00e4fte gest\u00e4rkt werden. Ebenso k\u00f6nnen bestimmte Rechtspositionen gesellschaftsvertraglich einger\u00e4umt werden, die nur mit Zustimmung des Betroffenen entzogen werden k\u00f6nnen. So kann zum Beispiel bestimmt werden, dass ein bestimmter Gesellschafter stets selbst Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Gesellschaft sein soll oder stets ein Beiratsmitglied entsenden kann.<\/p>\n<h2>Einvernehmliche Streitbeilegung<\/h2>\n<p>Selbst bei einer noch so guten vertraglichen Regelung sind Meinungsverschiedenheiten nicht ausgeschlossen. Erfahrungsgem\u00e4\u00df ist es ratsam, sich zun\u00e4chst ernsthaft um eine einvernehmliche L\u00f6sung zu bem\u00fchen. Eine (schieds)gerichtliche Kl\u00e4rung der Angelegenheit ist f\u00fcr alle Beteiligten nervenaufreibend, zeitraubend und teuer. Und wenn sich die Gesellschafter streiten, leidet in der Regel das operative Gesch\u00e4ft der Gesellschaft.<\/p>\n<p>Um eine einvernehmliche L\u00f6sung zu finden, ist es von elementarer Bedeutung, erst einmal die eigene rechtliche Position zu kennen, und wie diese in einem streitigen Verfahren durchzusetzen werden k\u00f6nnte. Wir helfen Ihnen dabei, die komplexen Sachverhalte rechtlich zu w\u00fcrdigen und die rechtlichen Positionen von Ihnen und den \u00fcbrigen Beteiligten herauszuarbeiten. Falls gew\u00fcnscht, unterst\u00fctzen wir Sie bei der Verhandlung und Umsetzung einer einvernehmlichen L\u00f6sung.<\/p>\n<h2>Streitige Durchsetzung von eigenen Interessen<\/h2>\n<p>Scheitert eine einvernehmliche Streitbeilegung, ist das rechtliche Instrumentarium zu bem\u00fchen, um die eigenen Interessen des Mandanten bestm\u00f6glich durchzusetzen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir geeignete Strategien und begleiten Sie durch die st\u00fcrmische Zeit des Gesellschafterstreits.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtsberatung beim Gesellschafterstreit Wie in einer guten Ehe gibt es oft auch zwischen Gesellschaftern Meinungsverschiedenheiten. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind mannigfaltig wie das Leben selbst. Es m\u00fcssen die Individualinteressen der Gesellschafter aber auch das Interesse der Gesellschaft selbst in Einklang gebracht werden. Dies ist h\u00e4ufig nicht ganz einfach, insbesondere wenn sich die Diskussion auf eine emotionale Ebene [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":3231,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-3237","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3237","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3237"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3237\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4221,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3237\/revisions\/4221"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3231"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3237"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}