{"id":3239,"date":"2016-10-03T14:13:53","date_gmt":"2016-10-03T12:13:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?page_id=471"},"modified":"2026-03-16T20:17:59","modified_gmt":"2026-03-16T19:17:59","slug":"unternehmen-kaufen-und-verkaufen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/rechtsgebiete\/gesellschaftsrecht\/unternehmen-kaufen-und-verkaufen\/","title":{"rendered":"Unternehmen kaufen und verkaufen"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"title\">Rechtliche und steuerliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen<\/h1>\n<p><strong>Unternehmensk\u00e4ufe und -verk\u00e4ufe<\/strong> sind eine gro\u00dfe Herausforderung f\u00fcr alle Beteiligten. Bis das Unternehmen letztendlich \u00fcbertragen ist, dauert es in der Regel mehrere kr\u00e4ftezehrende Monate. Der Prozess sollte daher fr\u00fchzeitig in Gang gesetzt werden. Eine <strong>rechtliche Absicherung<\/strong> ist dabei aus <strong>gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher<\/strong> und oft auch aus <strong>erbrechtlicher Sicht unerl\u00e4sslich<\/strong>. Diese Absicherung \u00fcbernehmen wir gerne f\u00fcr Sie.<\/p>\n<p>Wir betreuen national wie international \u2013 umfassend Unternehmensk\u00e4ufe und -verk\u00e4ufe in allen rechtlichen Belangen. Ein hoch spezialisiertes Team aus Rechtsanw\u00e4lten, Fachanw\u00e4lten und Steuerberatern mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht setzt sich daf\u00fcr ein, dass Sie den bestm\u00f6glichen Deal erzielen.<\/p>\n<p>Hier ein \u00dcberblick, was Sie beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens erwartet:<\/p>\n<h2>Due Diligence und Datenraum \u2013 Vorbereitungsaufwand f\u00fcr den Verk\u00e4ufer, Pr\u00fcfungsaufwand f\u00fcr den K\u00e4ufer<\/h2>\n<p>Bevor ein K\u00e4ufer seine Kaufentscheidung trifft, m\u00f6chte er wissen, was er eigentlich kauft und f\u00fchrt eine Due Diligence durch, also die betriebswirtschaftliche, operative, technische, rechtliche und steuerliche Pr\u00fcfung des Unternehmens. Der Umfang der Due Diligence h\u00e4ngt stark von dem zu erwerbenden Unternehmen und dem Transaktionsvolumen ab.<\/p>\n<p>Auf Verk\u00e4uferseite gilt es, die Due Diligence Pr\u00fcfung vorzubereiten. Zahlenwerk und Vertr\u00e4ge m\u00fcssen aufbereitet, eingescannt und in einer Ordnerstruktur \u2013 dem sogenannten \u201eDatenraum\u201c \u2013 zusammengefasst werden.<\/p>\n<p>Ein gut strukturierter Datenraum ist letztlich das Aush\u00e4ngeschild des zu verkaufenden Unternehmens. Zudem kann eine umfassende Darstellung des Unternehmens im Datenraum die Haftungsrisiken des Ver\u00e4u\u00dferers erheblich minimieren.<\/p>\n<p>Die Vorbereitung des Datenraums bedeutet einen erheblichen Aufwand, der neben dem operativen Tagesgesch\u00e4ft gestemmt werden muss. Die hierf\u00fcr ben\u00f6tigte Zeit wird leider h\u00e4ufig untersch\u00e4tzt. Denn nicht selten soll ein Verkaufsprozess vor der Belegschaft noch geheim gehalten werden, sodass eine Delegation der m\u00fchsamen T\u00e4tigkeit auf das Personal ausscheidet. Beginnen Sie daher die Vorbereitung des Datenraums schon so fr\u00fch wie m\u00f6glich. <a href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/blog\/post\/datenraum-anlegen-unerlaesslich-fuer-die-due-diligence\/\">Hier <\/a>haben wir einige Hinweise und eine Ordnerstruktur zum kostenlosen Download bereitgestellt.<\/p>\n<h2>Termsheet, Letter of Intent<\/h2>\n<p>Eingeleitet wird die Unternehmenstransaktion durch eine Absichtserkl\u00e4rung \u2013 auch Termsheet oder Letter of Intent genannt. Darin legen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer die Eckpunkte der beabsichtigten Transaktion fest. Diese Absichtserkl\u00e4rung ist rechtlich unverbindlich, bindet die Parteien aber moralisch bei der sp\u00e4teren Verhandlung des eigentlichen Vertragswerkes.<\/p>\n<p>Da die Absichtserkl\u00e4rung die sp\u00e4teren Transaktionsdokumente vorbereitet, sollten Sie diese durch die \u201erechtliche Brille\u201c pr\u00fcfen lassen. Denn es ist nicht so leicht, einen in der Absichtserkl\u00e4rung einmal zugestandenen Punkt in der sp\u00e4teren Vertragsverhandlung wegzuverhandeln \u2013 und es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Entgegenkommen in einem anderen Punkt erfordern.<\/p>\n<h2>Kaufvertrag<\/h2>\n<p>Kernst\u00fcck von Ver\u00e4u\u00dferung oder Erwerb eines Unternehmens bildet der Kaufvertrag und dessen begleitende Dokumente. Hier wird die Struktur der beabsichtigten Transaktion festgelegt \u2013 insbesondere, ob Gesch\u00e4ftsanteile am Unternehmen \u2013Share Deal \u2013 oder s\u00e4mtliche Unternehmensgegenst\u00e4nde \u2013 Asset Deal \u2013 verkauft werden.<\/p>\n<p>Mittlerweile hat sich durchgesetzt, dass der Unternehmenskaufvertrag enth\u00e4lt einen abschlie\u00dfenden Katalog von Garantien und Haftungstatbest\u00e4nden enth\u00e4lt. Hier prallen die gegens\u00e4tzlichen Interessen von K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer aufeinander. Der K\u00e4ufer ist mangels tieferer Kenntnis des Unternehmens daran interessiert, die Garantien und Haftungstatbest\u00e4nde so weitreichend wie m\u00f6glich auszugestalten. Der Verk\u00e4ufer hingegen m\u00f6chte die Nachhaftung aus der Transaktion naturgem\u00e4\u00df m\u00f6glichst gering gehalten. Gl\u00fccklicherweise gibt es mehrere Mechanismen, wie diese unterschiedlichen Interessen in Einklang gebracht werden k\u00f6nnen. Beispielsweise k\u00f6nnen Haftungsbeschr\u00e4nkungen in der Summe oder Zeitdauer verhandelt werden \u2013 oder Kenntnisklauseln bis hin zu sogenannten Earn-Out Regelungen und einigem mehr.<\/p>\n<h2>Steuerliche Erw\u00e4gungen<\/h2>\n<p>Sowohl auf der Verk\u00e4uferseite als auch auf der K\u00e4uferseite sollte der Unternehmens\u00fcbergang steuerlich strukturiert werden, um steuerlich vorteilhafte Effekte nutzen zu k\u00f6nnen oder steuersch\u00e4dliche Tatbest\u00e4nde zu vermeiden.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Verk\u00e4ufer sind die Gestaltungsm\u00f6glichkeiten naturgem\u00e4\u00df etwas begrenzter. Doch auch hier lohnt es sich, steuerliche M\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen:<\/p>\n<p>Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann zum Beispiel der Steuersatz auf einen Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn herabgesetzt werden, allerdings kann man dies nur einmal im Leben in Anspruch nehmen. Als weitere M\u00f6glichkeit kommt eine Minderung der Steuerprogression bei sogenannten au\u00dferordentlichen Eink\u00fcnften in Betracht, zu denen der Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6s eines Unternehmensverkaufs in der Regel geh\u00f6rt. Im optimalen Fall kann bei einer entsprechenden Gestaltung der Grundfreibetrag in H\u00f6he von derzeit 8.652 \u20ac bis zu 30mal genutzt werden. Auch wenn dies eher die Ausnahme sein wird, so besteht doch eine Vielzahl von M\u00f6glichkeiten, die Besteuerung des Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns entscheidend zu mindern.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer eines Unternehmens hat einen weit gr\u00f6\u00dferen Spielraum, den Erwerb zu strukturieren, um steuerliche Vorteile zu sichern oder Nachteile zu vermeiden. So ist insbesondere zu kl\u00e4ren, ob das Unternehmen \u00fcber eine Holdingstruktur erworben und in welcher Rechtsform das Unternehmen fortgef\u00fchrt werden soll. Das steuerlich optimale Transaktionskonzept h\u00e4ngt dabei sehr stark von der bereits bestehenden Struktur des K\u00e4ufers ab. Lassen Sie sich durch uns beraten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtliche und steuerliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen Unternehmensk\u00e4ufe und -verk\u00e4ufe sind eine gro\u00dfe Herausforderung f\u00fcr alle Beteiligten. Bis das Unternehmen letztendlich \u00fcbertragen ist, dauert es in der Regel mehrere kr\u00e4ftezehrende Monate. Der Prozess sollte daher fr\u00fchzeitig in Gang gesetzt werden. 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