{"id":3245,"date":"2016-10-03T14:54:33","date_gmt":"2016-10-03T12:54:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?page_id=484"},"modified":"2026-03-16T20:19:19","modified_gmt":"2026-03-16T19:19:19","slug":"begleitung-bei-betriebspruefungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/rechtsgebiete\/steuern\/begleitung-bei-betriebspruefungen\/","title":{"rendered":"Begleitung bei Betriebspr\u00fcfungen"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"title\">Begleitung bei Betriebspr\u00fcfungen<\/h1>\n<p><strong>Betriebspr\u00fcfungen<\/strong> \u2013 im Fachjargon auch <strong>\u201esteuerliche Au\u00dfenpr\u00fcfungen\u201c<\/strong> genannt \u2013 sind das Schreckgespenst vieler Unternehmer, denn schnell kann viel auf dem Spiel stehen. Neben <strong>horrenden Nachzahlungen<\/strong> und dem <strong>gro\u00dfen Aufwand<\/strong>, den die Pr\u00fcfung verursacht, k\u00f6nnen auch <strong>Steuerhinterziehungen aufgedeckt<\/strong> werden, die eine <strong>Ausdehnung der Pr\u00fcfung<\/strong> sowie entsprechende <strong>strafrechtliche Konsequenzen<\/strong> mit sich bringen.<\/p>\n<p>Wir begleiten Ihre Betriebspr\u00fcfung in allen Phasen, in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen. Wir vertreten Sie auch direkt. Insbesondere bei \u201efestgefahrenen\u201c Pr\u00fcfungen k\u00f6nnen unsere Spezialisten h\u00e4ufig die Wogen gl\u00e4tten oder Strategien umsetzen, die einen g\u00fctlichen Ausgang f\u00fcr unsere Mandanten zur Folge haben.<\/p>\n<h2>Wen pr\u00fcfen die Finanzbeh\u00f6rden?<\/h2>\n<p>W\u00e4hrend Gro\u00dfkonzerne teilweise fortlaufend gepr\u00fcft werden, haben manche kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen das Gl\u00fcck, mitunter \u00fcber Jahrzehnte nicht gepr\u00fcft zu werden. Ob und wann eine Pr\u00fcfung erfolgt, basiert neben einer Auswahl aus konkretem Anlass zum Teil auch auf einem Zufallsprinzip.<\/p>\n<p>Selbst der redliche und gewissenhafte Unternehmer kann meist nicht sicherstellen, dass er seine steuerlichen Pflichten in vollem Umfang und stets zutreffend erf\u00fcllt. Nur selten f\u00fchrt eine Au\u00dfenpr\u00fcfung zu dem Ergebnis, dass es keine Beanstandungen gibt und keine Nachzahlungen zu leisten sind. Dies gilt f\u00fcr kleine und gro\u00dfe Unternehmen gleicherma\u00dfen. Andererseits gibt es aber auch F\u00e4lle, in denen am Ende der Betriebspr\u00fcfung sogar eine Steuererstattung erfolgt.<\/p>\n<h3>Wie wird gepr\u00fcft?<\/h3>\n<p>Neben dem oder den Steuerpflichtigen ist auch der Au\u00dfenpr\u00fcfer verpflichtet, sich an die gesetzlichen vorgeschriebenen Spielregeln zu halten. Um dies zu gew\u00e4hrleisten und keine ungerechtfertigten Nachteile w\u00e4hrend und nach einer Au\u00dfenpr\u00fcfung zu erleiden, sollte stets fr\u00fchzeitig ein rechtlicher Beistand hinzugezogen werden, um potenzielle rechtliche und finanzielle negative Folgen nach M\u00f6glichkeit zu vermeiden.<\/p>\n<p>Dem Au\u00dfenpr\u00fcfer sind in seinen Befugnissen rechtliche Grenzen gesetzt und der Steuerpflichtige ist zur Mitwirkung verpflichtet. Dies ist in den meisten F\u00e4llen allein schon deshalb ratsam, weil das Finanzamt letztlich bei fehlender oder mangelnder Mitwirkung auch \u00fcber das Mittel der Sch\u00e4tzung verf\u00fcgt, die nahezu immer zu Lasten des Steuerpflichtigen ausfallen wird.<\/p>\n<p>Eine Au\u00dfenpr\u00fcfung wird dem Steuerpflichtigen durch eine schriftliche Pr\u00fcfungsanordnung bekannt gegeben, welche Angaben zur Rechtsgrundlage f\u00fcr die Pr\u00fcfung, den Namen des Pr\u00fcfers, Termin und Ort der Pr\u00fcfung, Pr\u00fcfungsbeginn, Pr\u00fcfungszeitraum (meist drei Wirtschaftsjahre), den sachlicher Pr\u00fcfungsumfang (in der Regel die zu pr\u00fcfenden Steuerarten) und eine Rechtsbehelfsbelehrung enth\u00e4lt.<\/p>\n<p>Die Pr\u00fcfungsanordnung soll dem Steuerpflichtigen angemessene Zeit vor Beginn der Pr\u00fcfung bekannt gegeben werden, wenn dies den Pr\u00fcfungszweck nicht gef\u00e4hrdet. Als angemessen wird dabei ein Zeitraum von 2 Wochen bei kleinen und mittleren Betrieben bis zu 4 Wochen bei Gro\u00dfbetrieben angesehen. F\u00fcr einen sp\u00e4teren Beginn bedarf es eines wichtigen Grundes, wie eine pl\u00f6tzliche Krankheit des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters oder unvermeidbare F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt.<\/p>\n<h3>Wie wappnen Sie sich?<\/h3>\n<p>Bereits in der Vorbereitung der Au\u00dfenpr\u00fcfung sollte der Grundstein f\u00fcr einen m\u00f6glichst reibungslosen Ablauf gelegt werden, indem alle relevanten Unterlagen \u2013 Aufzeichnungen, Belege und Vertr\u00e4ge \u2013 dem steuerlichen Berater zur Verf\u00fcgung gestellt werden und von diesem im Vorfeld untersucht werden, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und entsprechend reagieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Wie verl\u00e4uft die Pr\u00fcfung?<\/h3>\n<p>Der Pr\u00fcfer stellt \u00fcblicherweise im Laufe der Pr\u00fcfung schriftlich oder m\u00fcndlich Fragen zu den f\u00fcr ihn kl\u00e4rungsbed\u00fcrftigen Sachverhalten. Er fordert eventuell weitere Unterlagen an und bespricht seine weiteren Absichten und Erkenntnisse.<\/p>\n<p>Nach Aufkl\u00e4rung und rechtlicher W\u00fcrdigung der steuerlichen Sachverhalte werden vom Pr\u00fcfer Feststellungen getroffen und dem Steuerpflichtigen schriftlich mitgeteilt. Dieser erh\u00e4lt daraufhin die M\u00f6glichkeit, dazu Stellung zu nehmen.<\/p>\n<p>Die danach vom Pr\u00fcfer ggf. \u00fcberarbeiteten Feststellungen werden in einer Schlussbesprechung mit dem Steuerpflichtigen und oder seinem Vertreter er\u00f6rtert. Dabei k\u00f6nnen und sollen Fragen gekl\u00e4rt, die Standpunkte besprochen und steuerliche Auswirkungen aufgezeigt werden.<br \/>\nIm Anschluss an die Schlussbesprechung erstellt der Pr\u00fcfer den Pr\u00fcfungsbericht. Auf dessen Grundlage, eventuell nach nochmaliger R\u00fccksprache zu streitigen Punkten, werden anschlie\u00dfend, soweit erforderlich und zul\u00e4ssig, neue Steuerbescheide erlassen. Diese k\u00f6nnen dann durch Rechtsmittel, in der Regel der Einspruch, angefochten werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Begleitung bei Betriebspr\u00fcfungen Betriebspr\u00fcfungen \u2013 im Fachjargon auch \u201esteuerliche Au\u00dfenpr\u00fcfungen\u201c genannt \u2013 sind das Schreckgespenst vieler Unternehmer, denn schnell kann viel auf dem Spiel stehen. Neben horrenden Nachzahlungen und dem gro\u00dfen Aufwand, den die Pr\u00fcfung verursacht, k\u00f6nnen auch Steuerhinterziehungen aufgedeckt werden, die eine Ausdehnung der Pr\u00fcfung sowie entsprechende strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. 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