{"id":3246,"date":"2016-10-03T15:04:06","date_gmt":"2016-10-03T13:04:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?page_id=486"},"modified":"2025-10-02T12:06:16","modified_gmt":"2025-10-02T10:06:16","slug":"steuerberatung-fuer-unternehmen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/rechtsgebiete\/steuern\/steuerberatung-fuer-unternehmen\/","title":{"rendered":"Tax advice for companies"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"title\">Tax advice for companies<\/h1>\n<p>Gute Steuerberater tragen heute wesentlich zum unternehmerischen Erfolg bei. Sie wachen nicht nur \u00fcber die Buchhaltung, sie beraten bei Bedarf auch strategisch. Als <strong>wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Steuerkanzlei<\/strong> f\u00fcr Firmen sind wir spezialisiert auf die <strong>umfassende Beratung von Unternehmen<\/strong> aus einer Hand. Unser Know-how ist <strong>bereichs\u00fcbergreifend und international<\/strong> vernetzt.<\/p>\n<h2>Unsere Leistungen f\u00fcr Ihr Unternehmen<\/h2>\n<ul>\n<li>Steuererkl\u00e4rungen und Jahresabschl\u00fcsse<\/li>\n<li>Strategische Beratung im Steuer-, Erbschafts- und Gesellschaftsrecht<\/li>\n<li>Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung<\/li>\n<li>Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Beratungen<\/li>\n<li>Vertretung im Steuerstreitverfahren \u2013 Einspruch gegen den Steuerbescheid und Klageverfahren<\/li>\n<li>Pr\u00fcfung steuerlicher Einzelfragen zu GmbH und Personengesellschaften<\/li>\n<li>Begleitung von Gr\u00fcndungen, Umstrukturierungen und K\u00e4ufen\/Verk\u00e4ufen von Unternehmen<\/li>\n<li>Nachfolgegestaltung f\u00fcr die GmbH und Personengesellschaften<\/li>\n<li>Vertretung im Steuerstrafrecht<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Komplexe Vorhaben aus einer Hand<\/h3>\n<p>Ein wesentlicher Vorteil unserer Beratung: Wir sind Steuerberater UND Wirtschaftsanw\u00e4lte. Daher k\u00f6nnen Sie mit uns auch komplexe steuerliche und strategische \u00dcberlegungen umsetzen, die normalerweise verschiedene Fachanw\u00e4lte in Anspruch nehmen. Zum Beispiel k\u00f6nnen Sie Unternehmensnachfolgen und -transaktionen sie gemeinsam mit unseren Fachanw\u00e4lten f\u00fcr Gesellschaftsrecht oder Erbrecht auf den Weg bringen.<\/p>\n<h4>Das t\u00e4glich Brot: Jahresabschluss &amp; Buchhaltung<\/h4>\n<p>Die laufende Buchhaltung sowie das Anfertigen von Jahresabschl\u00fcssen \u2013 das geh\u00f6rt zur Pflicht jedes Unternehmens. Dar\u00fcber hinaus steht in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden der Informationsaustausch mit dem Finanzamt in Form verschiedener Zwischenerkl\u00e4rungen an. Hier die wichtigsten Dokumente, deren Vor- und Aufbereitung wir gerne f\u00fcr Sie \u00fcbernehmen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)<\/strong>: Sie ergeben im Wesentlichen den Jahresabschluss f\u00fcr buchf\u00fchrungspflichtige Unternehmen. Die Bilanz ist der \u201eSchnappschuss\u201c von der finanziellen Situation eines Unternehmens zu einem Stichtag. Die Gewinn- und Verlustrechnung f\u00fchrt die Ertr\u00e4ge und und Aufwendungen innerhalb eines Gesch\u00e4ftsjahres dar.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Einnahmen\u00fcberschussrechnung: <\/strong>Unternehmen und Freiberufler, die nicht gesetzlich zur Buchf\u00fchrung verpflichtet sind \u2013 haben es einfacher. Die E\u00dcR ist eine zusammenfassende Darstellung Ihrer betrieblichen Einnahmen und Ausgaben \u2013 die Differenz zwischen den beiden ist Ihr Endergebnis. Es gilt hierbei das \u201eZufluss- und Abflussprinzip\u201c, das hei\u00dft: Es werden f\u00fcr die Gewinnermittlung nur solche Einnahmen und Ausgaben ber\u00fccksichtigt, die im entsprechenden Jahr tats\u00e4chlich gezahlt wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)<\/strong>: Grunds\u00e4tzlich muss jeder Unternehmer bis zum 10. eines Monats durch Datenfern\u00fcbertragung (DF\u00dc) die von ihm selbst ermittelten Daten zur Umsatzsteuer des Vormonats an das Finanzamt \u00fcbermitteln. Je nachdem, wie viel an Umsatzsteuer zu leisten ist, kann auch eine viertelj\u00e4hrliche Voranmeldung oder eine v\u00f6llige Befreiung von der Pflicht zur Voranmeldung beantragt werden.<\/li>\n<li><strong>Umsatzsteuererkl\u00e4rung<\/strong>: Jeder Unternehmer \u2013 also auch derjenige, der zu einer Voranmeldung nicht verpflichtet ist \u2013 muss grunds\u00e4tzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Umsatzsteuererkl\u00e4rung abgeben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ihre Zahlen sind nicht nur f\u00fcr das Finanzamt interessant, sondern nat\u00fcrlich auch f\u00fcr Sie selbst, Ihre Lieferanten, Gl\u00e4ubiger, Gesellschafter und so weiter. Sie sind die Grundlage f\u00fcr strategische Entscheidungen.<\/p>\n<p>Gerne \u00fcbernehmen wir die laufende Buchhaltung und\/oder das Anfertigen von Jahresabschl\u00fcssen und Steuererkl\u00e4rungen f\u00fcr Sie. Sprechen Sie uns an \u2013 auf sie wartet ein attraktives Angebot, Entlastung von nervigen Formalit\u00e4ten und jemand, der ein Auge auf die Geschicke Ihres Unternehmens hat und die richtigen Ideen zur richtigen Zeit liefert.<\/p>\n<h4>Strategien zur Steuervermeidung und -minimierung<\/h4>\n<p>Bei sensiblen steuerrechtlichen Gestaltungen ist es unerl\u00e4sslich, auf ein Team von Spezialisten z\u00e4hlen zu k\u00f6nnen. Unsere hoch qualifizierten und erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte, Fachanw\u00e4lte und Steuerberater in den Bereichen Steuer- und Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Unternehmensrecht stehen Ihnen bez\u00fcglich aller Fragen steuerrechtlicher Gestaltungsm\u00f6glichkeiten umfassend und jederzeit zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Der Grat zwischen zul\u00e4ssigen legalen steuerlichen Gestaltungen, einem Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsm\u00f6glichkeiten und der Strafbarkeit von steuerlichen Gestaltungen ist schmal. Die Grenzen sind flie\u00dfend und f\u00fcr den juristischen Laien nur schwer bis gar nicht zu erkennen. Selbst der Rechtsprechung kann in vielen F\u00e4llen keine klare Linie entnommen werden und auch in der Literatur besteht keine hinreichende Einigkeit, wo genau die Grenze des Zul\u00e4ssigen verl\u00e4uft. Es besteht also mitunter ein Konflikt zwischen einer optimalen steuerlichen Gestaltung und dem Risiko der \u00dcberschreitung legaler M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Die steuerrechtliche Gestaltungsberatung geht deshalb mit einer pr\u00e4ventiven Beratung zur Vermeidung missbr\u00e4uchlicher oder steuerstrafrechtlich relevanter Gestaltungen einher.<\/p>\n<p>Wir zeigen Ihnen neben den Vorteilen von Gestaltungsalternativen auch die Risiken auf und finden mit Ihnen gemeinsam eine L\u00f6sung, die auf Ihren Zielen, W\u00fcnschen und Vorstellungen basiert. Dabei ber\u00fccksichtigen wir neben Ihren steuerlichen Interessen auch die damit einhergehenden rechtlichen und finanziellen wechselseitigen Auswirkungen, die leicht zu Domino-Effekten f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend d\u00fcrfen Sie auf eine zielgerichtete Umsetzung des gemeinsam gefundenen Weges vertrauen, denn unser Anspruch ist die langfristige und ganzheitliche mandantenorientierte Beratung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuerberatung f\u00fcr Unternehmen Gute Steuerberater tragen heute wesentlich zum unternehmerischen Erfolg bei. Sie wachen nicht nur \u00fcber die Buchhaltung, sie beraten bei Bedarf auch strategisch. Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Steuerkanzlei f\u00fcr Firmen sind wir spezialisiert auf die umfassende Beratung von Unternehmen aus einer Hand. Unser Know-how ist bereichs\u00fcbergreifend und international vernetzt. 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