{"id":3254,"date":"2016-10-03T17:05:22","date_gmt":"2016-10-03T15:05:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?page_id=514"},"modified":"2026-01-14T09:23:07","modified_gmt":"2026-01-14T08:23:07","slug":"unternehmertestament-vollmachten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/rechtsgebiete\/erbrecht-nachfolge\/unternehmertestament-vollmachten\/","title":{"rendered":"Unternehmertestament &#038; Vollmachten"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"title\">Unternehmertestament &amp; Vollmachten<\/h1>\n<p>Rechtsberatung bei Unternehmertestament &amp; Vollmachten: Unternehmer sollten nicht z\u00f6gern, sich um Ihr <strong>sp\u00e4teres Verm\u00e4chtnis bzw. Erbe<\/strong> fr\u00fchzeitig und intensiv Gedanken zu machen. Aus rechtlicher Sicht ergeben sich f\u00fcr jede Situation Fragen, die sich <strong>ohne entsprechende Vereinbarungen<\/strong> allein nach den gesetzlichen Regelungen vollziehen \u2013 und damit nach den <strong>Wertungen des Gesetzgebers<\/strong>.<\/p>\n<p>Zwar soll durch die geltenden Gesetze ein gerechter Interessenausgleich erfolgen. Dieser entspricht jedoch erfahrungsgem\u00e4\u00df meistens nicht den eigenen Vorstellungen und dem pers\u00f6nlichen Willen. In allen Belangen der Testaments- und Vollmachtserrichtung steht Ihnen ein hoch qualifiziertes und erfahrenes Team aus Rechtsanw\u00e4lten, Fachanw\u00e4lten und Steuerberatern zur Seite.<\/p>\n<p>Gerade bei Unternehmern gilt es, letztwillige Verf\u00fcgungen mit gesellschafts-, handels- und steuerrechtlichen Regelungen in Einklang zu bringen und anschlie\u00dfend einer regelm\u00e4\u00dfigen Pr\u00fcfung zu unterziehen. Dies bedarf einer individuellen rechtlichen Gestaltung, um dem Willen des Unternehmers mit hinreichender Sicherheit zu entsprechen zu k\u00f6nnen. Die \u00fcblichen Testamentsgestaltungen wie das sogenannte \u201eBerliner Testament\u201c f\u00fchren gerade bei Unternehmern h\u00e4ufig zu unerw\u00fcnschten Ergebnissen. So kann dadurch ein eigentlich gew\u00fcnschter Eintritt eines Kindes in die Gesellschaft des Erblassers unm\u00f6glich gemacht werden. Gerade bei gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6gen werden zudem oft erhebliche Freibetr\u00e4ge bei Erb- und Schenkungsteuer nicht genutzt. Eine rechtliche Vorsorge \u2013 auf den Einzelfall ausgerichtet \u2013 sichert somit sowohl den Verm\u00f6gensstamm als auch die Fortf\u00fchrung und den Erhalt des Unternehmens.<\/p>\n<h2 class=\"title\">Erteilung von Vollmachten<\/h2>\n<p>Neben einem Testament k\u00f6nnen durch die Erteilung von Vollmachten Verf\u00fcgungen getroffen werden, die auch schon zu Lebzeiten des Errichters eingreifen k\u00f6nnen. Eine Unternehmervollmacht sichert die Durchsetzung seines Willens insbesondere dann, wenn dieser nicht mehr oder vor\u00fcbergehend nicht mehr in der Lage ist, diese in der Vollmacht festgehaltenen Regelungen eigenst\u00e4ndig anzuordnen.<\/p>\n<p>Im Ergebnis kann durch die Errichtung von (Unternehmer-)vollmacht(en) und Testament dem Willen des Unternehmers und nat\u00fcrlich auch von Privatpersonen in nahezu jedem Umfang entsprochen werden. Bei entsprechender Gestaltung l\u00e4sst sich eine erb-, steuer- und gesellschaftsrechtlich optimale L\u00f6sung herbeif\u00fchren.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmertestament &amp; Vollmachten Rechtsberatung bei Unternehmertestament &amp; Vollmachten: Unternehmer sollten nicht z\u00f6gern, sich um Ihr sp\u00e4teres Verm\u00e4chtnis bzw. Erbe fr\u00fchzeitig und intensiv Gedanken zu machen. Aus rechtlicher Sicht ergeben sich f\u00fcr jede Situation Fragen, die sich ohne entsprechende Vereinbarungen allein nach den gesetzlichen Regelungen vollziehen \u2013 und damit nach den Wertungen des Gesetzgebers. 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