{"id":3257,"date":"2016-10-03T17:19:42","date_gmt":"2016-10-03T15:19:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?page_id=520"},"modified":"2026-01-14T09:24:27","modified_gmt":"2026-01-14T08:24:27","slug":"selbstanzeige","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/rechtsgebiete\/steuern\/selbstanzeige\/","title":{"rendered":"Selbstanzeige"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"title\"><span lang=\"de-DE\">Steuerliche Selbstanzeige<br \/>\n<\/span><\/h1>\n<p>Nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche medienwirksame Selbstanzeigen erstattet wurden und dies die Tagesberichterstattungen und Talkshows umf\u00e4nglich besch\u00e4ftigt hat, ist die <strong>steuerliche Selbstanzeige<\/strong> nahezu jedem ein gel\u00e4ufiger Begriff. Dabei handelt es sich um <strong>nachtr\u00e4gliche Erkl\u00e4rung von in- und ausl\u00e4ndischen Eink\u00fcnften<\/strong>. Seit dem 01.01.2015 gelten versch\u00e4rfte Regeln daf\u00fcr. Doch auch unter der aktuellen Gesetzeslage f\u00fchrt eine <strong>strafbefreiende Selbstanzeige<\/strong> trotz h\u00f6herer Anforderungen nach wie vor in den <strong>allermeisten F\u00e4llen zum gew\u00fcnschten Ergebnis<\/strong>.<\/p>\n<h2>Versteckte Zeitbomben bei Depots und Konten im Ausland<\/h2>\n<p>Bei den prominentesten F\u00e4llen handelte es sich beinahe ausnahmslos um Auslandskonten und -depots und die damit in Verbindung stehende Hinterziehung von Kapitalertr\u00e4gen. Dies ging mitunter soweit, dass vermeintlich jeder mit Geldbest\u00e4nden oder Wertpapieranlagen im Ausland von der Allgemeinheit als potenzieller Steuerhinterzieher verd\u00e4chtigt wurde. Wertanlagen und Unternehmen im Ausland sind jedoch gerade bei gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6gen und Unternehmen etwas Allt\u00e4gliches und nicht zwingend gesetzeswidrig.<\/p>\n<p>Zwar ist die Zahl der Selbstanzeigen wegen der Hinterziehung von Kapitalertr\u00e4gen tats\u00e4chlich deutlich zur\u00fcckgegangen. Dennoch bestehen noch immer zahlreiche nicht deklarierte Konten und Depots von Privatpersonen und sogenannte Offshore-Gesellschaften im Ausland. Mitunter ist dies den verantwortlichen Personen gar nicht im Detail bewusst. Dies kommt insbesondere dann vor, wenn solche nicht deklarierte Verm\u00f6gen an die nachfolgende Generation vererbt werden, ohne dass die Erben vom Erblasser \u00fcber die steuerliche Situation ausreichend in Kenntnis gesetzt wurden. Die Erben stehen jedoch genauso in der Pflicht, die Ihnen zuflie\u00dfenden Ertr\u00e4ge zu erkl\u00e4ren, wie zuvor der Erblasser.<\/p>\n<p>Der zuk\u00fcnftige automatische Informationsaustausch, zu dem sich seit 2014 nahezu s\u00e4mtliche bedeutenden Staaten einschlie\u00dflich dem gr\u00f6\u00dften Teil der sogenannten \u201eSteueroasen\u201c verpflichtet haben, begann am 01.01.2017. Aufgrund dessen kam es bereits nach Auswertung der \u00fcbermittelten Daten durch die Finanzbeh\u00f6rden zu Einleitung einer Vielzahl von Steuerstrafverfahren.<\/p>\n<h3>Wie Steuerhinterziehung noch passieren kann<\/h3>\n<p>Steuerhinterziehung kommt jedoch nicht nur bei Kapitalertr\u00e4gen in Betracht, sondern grunds\u00e4tzlich bei nahezu s\u00e4mtlichen steuerpflichtigen Vorg\u00e4ngen. Der Tatbestand kann zudem neben einem aktiven Tun auch durch ein blo\u00dfes Unterlassen verwirklicht werden. So stehen gerade auch Unternehmer regelm\u00e4\u00dfig im Visier der Steuerfahndung, wenn entsprechende Verdachtsmomente vorliegen.<\/p>\n<h4>Wann eine Selbstanzeige sinnvoll ist<\/h4>\n<p>Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Selbstanzeige nicht mehr in Betracht. Dies ist nach dem Willen des Gesetzgebers grunds\u00e4tzlich dann der Fall, wenn die Tat auch ohne ein Zutun des Steuerpflichtigen mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgedeckt werden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Vorbereitung einer Selbstanzeige bedarf deshalb zun\u00e4chst der Pr\u00fcfung, ob die Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall vorliegen oder gef\u00e4hrdet sind. Aber auch in den F\u00e4llen, in denen eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr in Betracht kommt, kann durch die Offenlegung und Mitwirkung des Steuerpflichtigen das Strafma\u00df mitunter deutlich reduziert werden.<\/p>\n<p>Neben den verfahrensrechtlichen Erfordernissen sind die Besteuerungsgrundlagen vollumf\u00e4nglich offen zu legen und f\u00fcr s\u00e4mtliche relevanten Steuerarten und Besteuerungszeitr\u00e4ume zu ermitteln. Dies kann sich im Einzelfall als langwierig und kompliziert darstellen. Insbesondere dann, wenn nicht alle Besteuerungsgrundlagen rechtzeitig ermittelt werden k\u00f6nnen, bedarf es der notwendigen Erfahrung f\u00fcr eine vorl\u00e4ufige, eventuell teilweise Sch\u00e4tzung, um die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht zu gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Wir <strong>beraten und vertreten Mandanten<\/strong> umfassend in allen Belangen des <strong>Steuerstrafrechts und der Nacherkl\u00e4rung von Eink\u00fcnften<\/strong> aus dem In- und Ausland \u2013 sowohl <strong>gerichtlich als auch au\u00dfergerichtlich<\/strong>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuerliche Selbstanzeige Nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche medienwirksame Selbstanzeigen erstattet wurden und dies die Tagesberichterstattungen und Talkshows umf\u00e4nglich besch\u00e4ftigt hat, ist die steuerliche Selbstanzeige nahezu jedem ein gel\u00e4ufiger Begriff. Dabei handelt es sich um nachtr\u00e4gliche Erkl\u00e4rung von in- und ausl\u00e4ndischen Eink\u00fcnften. 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