{"id":3268,"date":"2016-10-03T19:00:17","date_gmt":"2016-10-03T17:00:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?page_id=546"},"modified":"2026-03-16T20:16:22","modified_gmt":"2026-03-16T19:16:22","slug":"landwirtschaftliche-nachfolge","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/rechtsgebiete\/gesellschaftsrecht\/landwirtschaftliche-nachfolge\/","title":{"rendered":"Landwirtschaftliche Nachfolge"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"title\">Landwirtschaftliche Nachfolge<\/h1>\n<p>The <strong>Fortbestand landwirtschaftlicher Betriebe<\/strong> erfordert heutzutage mehr denn je das unternehmerische Geschick des Betriebsinhabers. Dazu geh\u00f6rt eine <strong>vorausschauende Nachfolgestrategie<\/strong>. Wir unterst\u00fctzen Sie dabei in allen Belangen \u2013 dank unserer Kanzleistruktur mit einem umfassenden Ansatz, der alle erbrechtlichen, steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Belange bestm\u00f6glich ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Ist ein geeigneter Nachfolger gefunden, sind steuerliche und rechtliche Fragen zu kl\u00e4ren. Es gibt kein Patentrezept f\u00fcr die erfolgreiche Hof\u00fcbergabe. Jeder Betrieb und jede famili\u00e4re Konstellation erfordert individuelle L\u00f6sungen. So muss eine \u00dcbergabe innerhalb der Familie mit nur einem Kind anders organisiert werden, als eine \u00dcbergabe an einen Fremden, wenn kein Hofnachfolger in der Familie ist.<\/p>\n<p>Gleichzeitig muss die Stellung weichender Erben ber\u00fccksichtigt werden. M\u00f6glicherweise sind die Regelungen der H\u00f6feordnung (H\u00f6feO) zu beachten. Weitere relevante Themen sind die Absicherung des Ehegatten. In modernen Patch-Work-Familien sollte zudem gekl\u00e4rt werden, ob und wie das land- und fortwirtschaftliche Betriebsverm\u00f6gen im Familienstamm gehalten werden soll.<\/p>\n<p>Wir unterst\u00fctzen unsere Mandanten mit einem interdisplin\u00e4ren Ansatz bei folgenden Fragestellungen:<\/p>\n<h2>Gleitende Hof\u00fcbergabe<\/h2>\n<p>Ist der Generationenabstand innerhalb der Familie gering, steht der Hofnachfolger bereits in den Startl\u00f6chern, obwohl der Betriebsinhaber noch im wirtschaftsf\u00e4higen Alter ist. Um dem Hofnachfolger eine Perspektive zu bieten, sollte dieser bereits fr\u00fchzeitig an den Betrieb gebunden werden. Hier bieten sich verschiedene Konzepte an:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00dcbergabe unter Nie\u00dfbrauchsvorbehalt<\/li>\n<li>Verpachtung an den Nachfolger<\/li>\n<li>Eltern-Kind-GbR<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Unentgeltliche Hof\u00fcbergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge<\/h2>\n<p>F\u00fcr eine gelungene Hof\u00fcbergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sind neben zwischenmenschlichen Aspekten vor allem steuerliche und rechtliche Fragestellungen zu beachten. Von besonderer Bedeutung sind folgende Themen:<\/p>\n<ul>\n<li>Kommt es zur Aufdeckung stiller Reserven und damit unter Umst\u00e4nden zu einer Belastung mit Einkommensteuer?<\/li>\n<li>Wie k\u00f6nnen vorhandene \u00a7 6b EStG-R\u00fccklagen am sinnvollsten genutzt werden?<\/li>\n<li>L\u00f6st die \u00dcbergabe Umsatzsteuer aus?<\/li>\n<li>Wie ist das land- und forstwirtschaftliche Verm\u00f6gen zu bewerten?<\/li>\n<li>L\u00f6st die Hof\u00fcbergabe Erbschaftsteuer aus?<\/li>\n<li>F\u00e4llt der Hof unter die Anwendung H\u00f6feordnung? Kann darauf auch verzichtet werden?<\/li>\n<li>Womit k\u00f6nnen weichende Erben gerecht abgefunden werden?<\/li>\n<li>Wie kann das Alterseinkommen des \u00dcbergebers gesichert werden? Sollte ein Altenteil vereinbart werden?<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Hofnachfolge im Erbgang<\/h2>\n<p>Nicht immer besteht die M\u00f6glichkeit, die Hofnachfolge von langer Hand zu planen. Da ist es beruhigend, wenn der Hofinhaber durch ein Testament vorgesorgt hat. So bleibt den Erben viel Unsicherheit und Streit erspart. Fehlt es an einem Testament, sorgt der Rat eines Fachanwaltes daf\u00fcr, die Rechte der Beteiligten zu wahren. Bei folgenden Themen beraten wir Sie fachkundig:<\/p>\n<ul>\n<li>Abfassung von Testamenten<\/li>\n<li>Ermittlung des Hofeswertes<\/li>\n<li>Berechnung von Abfindungsanspr\u00fcchen und Nachabfindungsanspr\u00fcchen<\/li>\n<li>Geltendmachung von Pflichtteilen und Pflichtteilerg\u00e4nzungsanspr\u00fcchen<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Hof\u00fcbergabe an einen Dritten \u2013 meist entgeltlich<\/h2>\n<p>Findet sich kein Hofnachfolger in der Familie, sind neben wirtschaftlichen vor allem steuerliche Fragen zu kl\u00e4ren. Unsere Experten stehen Ihnen bei folgenden Fragen zur Seite:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fchrt die Aufgabe des Hofes zur Aufdeckung stiller Reserven und Einkommensteuer?<\/li>\n<li>Wie kann die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden?<\/li>\n<li>Was ist bei der Verpachtung des Betriebes zu beachten?<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Vorsorge und G\u00fcterrecht \/ Ehevertr\u00e4ge:<\/h2>\n<p>Auch die beste erbrechtliche Gestaltung kann fehlgehen, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Daher beraten wir Sie auch bei folgenden Fragen kompetent:<\/p>\n<ul>\n<li>Living will<\/li>\n<li>Vorsorgevollmacht<\/li>\n<li>Ehevertrag<\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Landwirtschaftliche Nachfolge Der Fortbestand landwirtschaftlicher Betriebe erfordert heutzutage mehr denn je das unternehmerische Geschick des Betriebsinhabers. Dazu geh\u00f6rt eine vorausschauende Nachfolgestrategie. 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