{"id":496,"date":"2016-10-03T16:38:49","date_gmt":"2016-10-03T14:38:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?page_id=496"},"modified":"2026-03-16T20:14:56","modified_gmt":"2026-03-16T19:14:56","slug":"vorweggenommene-erbfolge","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/rechtsgebiete\/erbrecht-nachfolge\/vorweggenommene-erbfolge\/","title":{"rendered":"Vorweggenommene Erbfolge"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"title\">Rechtliche und steuerliche Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge<\/h1>\n<p>Unter der <strong>vorweggenommenen Erbfolge<\/strong> versteht man die <strong>\u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten zu Lebzeiten<\/strong> des \u00dcbertragenden an die nachfolgenden Generationen. Dies kann auf unterschiedliche Arten und in zahlreichen Variationen durchgef\u00fchrt werden. Aus rechtlicher Sicht stehen dabei die <strong>Sicherung des Verm\u00f6gens<\/strong>, die <strong>Ber\u00fccksichtigung des Willens<\/strong> der Parteien\u2013 in erster Linie die <strong>Vorstellungen des \u00dcbertragenden<\/strong> \u2013 und eine <strong>optimale steuerliche Gestaltung<\/strong> im Vordergrund.<\/p>\n<p>Gerade bei umfangreichem Verm\u00f6gen kann durch dessen rechtzeitige \u00dcbertragung einem Zugriff des Fiskus entgegengewirkt werden, der darauf \u00fcblicherweise Erb- und Schenkungssteuern erhebt. In der Beratungspraxis bestehen deshalb zahlreiche Gestaltungsm\u00f6glichkeiten. Welche davon im individuellen Sachverhalt am geeignetsten ist, wird das Ergebnis einer Abw\u00e4gung sein: Zwischen der Risikobereitschaft des \u00dcbertragenden, dem Steuersparpotenzial und weiterer Faktoren, wie dem Verh\u00e4ltnis der Beteiligten untereinander.<\/p>\n<h2>Die Gestaltungsm\u00f6glichkeiten im Einzelnen<\/h2>\n<p><strong>Nie\u00dfbrauch<\/strong> erlebt eine Renaissance aufgrund der Erbschaftsteuerreform 2009. Dabei wird Verm\u00f6gen \u00fcbertragen, an dem sich der \u00dcbertragende ein Nutzungsrecht vorbeh\u00e4lt. Dieses wird steuerlich im Grunde wie eine Gegenleistung f\u00fcr die \u00dcbertragung betrachtet, so dass in H\u00f6he des Werts des jeweiligen Nie\u00dfbrauchs keine steuerpflichtige \u00dcbertragung vorliegt. Bei Nie\u00dfbrauchgestaltungen spielt das Alter des \u00dcbertragenden \u2013 des Nie\u00dfbrauchers \u2013 eine wichtige Rolle, da es f\u00fcr den steuerlich anzusetzenden Wert des Nie\u00dfbrauchs von Bedeutung ist. Dieses Gestaltungsinstrument wird am H\u00e4ufigsten bei der \u00dcbertragung von Immobilien angewendet.<\/p>\n<p><strong>Kettenschenkungen &amp; G\u00fcterstandschaukel<\/strong> sind weitere beliebte Gestaltungsmittel zur Ausnutzung mehrerer Freibetr\u00e4ge oder die sogenannte G\u00fcterstandschaukel, bei der Eheleute durch gezielte Wechsel des G\u00fcterstandes Verm\u00f6gen untereinander steuerfrei \u00fcbertragen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>So wechseln Ehegatten bei einer klassischen G\u00fcterstandschaukel in der Regel vom gesetzlichen G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft in die G\u00fctertrennung und anschlie\u00dfend wieder zur\u00fcck. Die dabei entstehende Ausgleichsforderung eines Ehegatten gegen den anderen ist nicht steuerbar. Diese Gestaltung bietet sich an, wenn anschlie\u00dfend Verm\u00f6gen auf die Kinder \u00fcbertragen werden soll, dieses bisher aber ganz oder \u00fcberwiegend einem Ehegatten zuzurechnen ist. Durch die G\u00fcterstandschaukel kann das steuerfrei \u00fcbertragbare Verm\u00f6gen im Optimalfall verdoppelt werden.<\/p>\n<h2>Je fr\u00fcher und sorgf\u00e4ltiger, desto besser \u2026<\/h2>\n<p>Die \u00fcbertragende Person hat meist konkrete oder abstrakte Vorstellungen zur Sicherung ihres Verm\u00f6gens und zur eigenen finanziellen Absicherung auch \u00fcber den Zeitpunkt der \u00dcbertragung hinaus. Nahezu s\u00e4mtliche W\u00fcnsche der \u00fcbertragenden Person lassen sich durch gezielte vertragliche Vereinbarungen rechtssicher und f\u00fcr alle Parteien vertretbar vereinbaren.<\/p>\n<p>Allen Gestaltungen zur vorweggenommenen Erbfolge ist gemein, dass diese sorgf\u00e4ltig vorbereitet und durchgef\u00fchrt werden, um die steuerlichen Vorteile nicht zu gef\u00e4hrden, die dabei eine zentrale Rolle spielen. Gerade bei Vertr\u00e4gen unter nahen Angeh\u00f6rigen stellt die Finanzverwaltung erh\u00f6hte Anforderungen f\u00fcr deren Anerkennung, so dass dabei besondere Sorgfalt geboten ist.<\/p>\n<p>Unsere Rechtsanw\u00e4lte, Fachanw\u00e4lte und Steuerberater sind Experten im Bereich Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht und stehen Ihnen jederzeit in allen rechtlichen Belangen zum Thema \u201eVorweggenommene Erbfolge\u201c gerne zur Seite.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtliche und steuerliche Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge Unter der vorweggenommenen Erbfolge versteht man die \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten zu Lebzeiten des \u00dcbertragenden an die nachfolgenden Generationen. Dies kann auf unterschiedliche Arten und in zahlreichen Variationen durchgef\u00fchrt werden. 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