{"id":1120,"date":"2016-11-07T12:13:36","date_gmt":"2016-11-07T11:13:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?p=1120"},"modified":"2016-11-07T12:13:36","modified_gmt":"2016-11-07T11:13:36","slug":"arbeiten-und-leben-in-zwei-laendern-wie-verhaelt-es-sich-mit-der-steuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/arbeiten-und-leben-in-zwei-laendern-wie-verhaelt-es-sich-mit-der-steuer\/","title":{"rendered":"Arbeiten und leben in zwei L\u00e4ndern: Wie verh\u00e4lt es sich mit der Steuer?"},"content":{"rendered":"<p>Die T\u00e4tigkeit von Arbeitnehmern endet l\u00e4ngst nicht mehr an der Grenze. Immer mehr Besch\u00e4ftigte verdienen ihr Geld in einem anderen Staat als ihrem Heimatstaat. Bei der <strong>Vermeidung einer doppelten Besteuerung<\/strong> in den Staaten kommt den <strong>Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)<\/strong> eine besondere Rolle zu.<!--more--><\/p>\n<p>Als grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tiger Arbeitnehmer gelten zum einen Besch\u00e4ftigte, die am ausl\u00e4ndischen T\u00e4tigkeitsort einen zweiten Wohnsitz begr\u00fcnden und zum andern auch sogenannte \u201eGrenzpendler\u201c, die meist t\u00e4glich zum ausl\u00e4ndischen Arbeitsort und wieder zum Familienwohnsitz zur\u00fcckpendeln, also am T\u00e4tigkeitsort selbst keinen Wohnsitz haben.<\/p>\n<p>Nimmt ein Arbeitnehmer in einem anderen Staat als seinem Wohnsitzstaat eine Besch\u00e4ftigung auf, ist davon auszugehen, dass es zu einem doppelten Steueranspruch kommt:<\/p>\n<ul>\n<li>Besteuerung des Welteinkommens im Wohnsitzstaat \u2013 das ist die unbeschr\u00e4nkte Steuerpflicht<\/li>\n<li>Besteuerung des Arbeitslohns im T\u00e4tigkeitsstaat \u2013 das ist die beschr\u00e4nkte Steuerpflicht<\/li>\n<li>Doppelte unbeschr\u00e4nkte Steuerpflicht bei Begr\u00fcndung eines zweiten ausl\u00e4ndischen Wohnsitzes<\/li>\n<\/ul>\n<p>Generell ist bei der Besteuerung aus deutscher Perspektive zwischen zwei Sachverhalten zu unterscheiden, abh\u00e4ngig davon, ob Deutschland<\/p>\n<ul>\n<li>der T\u00e4tigkeitsstaat (Fall 1) oder<\/li>\n<li>der Wohnsitzstaat (Fall 2) ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fall 1)<\/strong><\/p>\n<p>Der in Polen wohnhafte Arbeitnehmer A ist f\u00fcr seinen polnischen Arbeitgeber teilweise in Deutschland t\u00e4tig. Er hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland.<\/p>\n<p>A ist in Deutschland beschr\u00e4nkt steuerpflichtig, weil er in hier Eink\u00fcnfte erzielt. Bei seiner Lohnabrechnung wird deshalb Lohnsteuer einbehalten. Dieser Lohnsteuerabzug hat eine sogenannte Abgeltungswirkung, das hei\u00dft alle Steueranspr\u00fcche Deutschlands gegen\u00fcber A sind hiermit abgegolten.<\/p>\n<p>Da in diesem Fall weder Grundfreibetrag, Sonderausgaben, Kinderfreibetr\u00e4ge noch Werbungskosten ber\u00fccksichtigt werden, sondern lediglich der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000\u20ac und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36\u20ac, k\u00f6nnte A mittels eines amtlichen Vordrucks weitere Werbungskosten und Spenden im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend machen. Hieraus resultiert allerdings eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung.<\/p>\n<p>Abweichend hiervon hat A nat\u00fcrlich auch das Recht, hier in Deutschland die Veranlagung zur Einkommensteuer zu beantragen. Im Rahmen dieser Antragsveranlagung k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich zu den Werbungskosten auch Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, jedoch wird das ausl\u00e4ndische Einkommen gewisserma\u00dfen mit eingerechnet um sich diesen Vorteil zu \u201eerkaufen\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fall 2)<\/strong><\/p>\n<p>Der in Deutschland wohnhafte Arbeitnehmer B ist teilweise f\u00fcr einen franz\u00f6sischen Arbeitgeber in Paris t\u00e4tig.<\/p>\n<p>B ist in Deutschland unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtig, da er hier seinen Wohnsitz hat.<\/p>\n<p>Da Deutschland jedoch abkommensrechtlich die Freistellung f\u00fcr im Ausland ausge\u00fcbte Arbeitnehmert\u00e4tigkeiten vereinbart hat, wird der Arbeitslohn nur im T\u00e4tigkeitsstaat besteuert um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.<\/p>\n<p>Eine Ausnahme besteht bei den \u201eGrenzpendlern\u201c. Diese Arbeitnehmer werden abweichend von der Grundregel im Wohnsitzstaat besteuert.<\/p>\n<p>Bei der Frage der Sozialversicherungspflicht gilt das sogenannte \u201eTerritorialprinzip\u201c: Hier ist der Arbeitnehmer grunds\u00e4tzlich in dem Staat sozialversicherungspflichtig, in dem er der seiner T\u00e4tigkeit nachgeht. F\u00fcr Saisonarbeiter gilt hingegen eine Beitragsbefreiung, wenn sie ihre T\u00e4tigkeit in Deutschland nicht l\u00e4nger als drei Monate lang aus\u00fcben und eine andere Hauptbesch\u00e4ftigung haben.<\/p>\n<p>Ansprechpartner bei GWGL:<\/p>\n<p>Gitta L\u00fcbbert (<a href=\"mailto:Luebbert@GWGL-Hamburg.de\">Luebbert@GWGL-Hamburg.de<\/a>)<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die T\u00e4tigkeit von Arbeitnehmern endet l\u00e4ngst nicht mehr an der Grenze. Immer mehr Besch\u00e4ftigte verdienen ihr Geld in einem anderen Staat als ihrem Heimatstaat. Bei der Vermeidung einer doppelten Besteuerung in den Staaten kommt den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine besondere Rolle zu.<\/p>","protected":false},"author":4,"featured_media":5222,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,22],"tags":[44,45,46,47,48,49,50],"class_list":["post-1120","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-steuern","tag-doppelbesteuerungsabkommen","tag-doppelter-steueranspruch","tag-grenzpendler","tag-steuerrecht","tag-taetigkeitsstaat","tag-vermeidung-doppelte-besteuerung","tag-wohnsitzstaat"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1120","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1120"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1120\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5222"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1120"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1120"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1120"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}