{"id":1389,"date":"2017-03-09T15:16:18","date_gmt":"2017-03-09T14:16:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?p=1389"},"modified":"2026-03-18T12:49:07","modified_gmt":"2026-03-18T11:49:07","slug":"erwachsenenadoption-sittliche-rechtfertigung-einer-volljaehrigenadoption","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/erwachsenenadoption-sittliche-rechtfertigung-einer-volljaehrigenadoption\/","title":{"rendered":"Erwachsenenadoption \u2013 Sittliche Rechtfertigung einer Vollj\u00e4hrigenadoption"},"content":{"rendered":"<p>(OLG Bremen, Beschluss vom 9. November 2016 \u2013 <strong>4 UF 108 \/ 16 \u00a7\u00a7 1741 Absatz 1 Satz 1, 1767 Absatz 1 und Absatz 2 BGB)<\/strong><\/p>\n<p>Manchmal kommt man bei der <a title=\"Informationen zu Nachlassplanung, Nachlassabwicklung\" href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/rechtsgebiete\/erbrecht-nachfolge\/nachlassabwicklung\/\">Nachlassplanung<\/a> an den Punkt, an dem \u00fcber eine <strong>Erwachsenenadoption<\/strong> nachgedacht wird.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nDer dem zuk\u00fcnftigen Erblasser sehr nahe stehende und daher gew\u00fcnschte Erbe ist verwandtschaftlich eher entfernt angesiedelt oder sogar gar nicht verwandt, so dass eine testamentarische Einsetzung erbschaftsteuerlich sehr teuer werden w\u00fcrde. Dem Nachlass w\u00fcrde Liquidit\u00e4t entzogen, die im schlimmsten Fall gar nicht vorhanden ist. Durch eine Adoption kann ein gelebtes famili\u00e4res Verh\u00e4ltnis in ein rechtliches Verwandtschaftsverh\u00e4ltnis verwandelt werden. Eine Adoption hat als Nebeneffekt eine g\u00fcnstigere erbschaftsteuerliche Eingruppierung mit entsprechend g\u00fcnstigeren Steuers\u00e4tzen und es stehen h\u00f6here Freibetr\u00e4ge zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Aber gerade dieser erbschaftsteuerliche Nebeneffekt sorgt daf\u00fcr, dass der ein oder andere versucht ist, diesen Weg der Erwachsenenadoption rein aus finanziellen Beweggr\u00fcnden zu gehen. Die Gerichte sind bem\u00fcht Missbrauchsf\u00e4lle zu vermeiden und pr\u00fcfen die Motivlage des Antragsstellers genau.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Adoption eines Vollj\u00e4hrigen ist, dass die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein <strong>Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnis<\/strong> bereits entstanden ist, <strong>\u00a7 1767 Absatz 1 2.HS BGB<\/strong>. Damit ist eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand gemeint, d.h. auch in Zeiten der Not und Krankheit, sowie eine innere Verbundenheit, die durch ein soziales Familienband auch nach au\u00dfen hin sichtbar ist. Wenn dieses Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnis noch nicht entstanden ist, muss bei objektiver Betrachtung der bestehenden Bindung und ihrer Entwicklungsm\u00f6glichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung f\u00fcr die Zukunft zu erwarten sein.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der sittlichen Berechtigung hat das OLG Bremen in seinem Beschluss vom 9. November 2016 \u2013 4 UF 108 \/ 16 bei einer Vollj\u00e4hrigenadoption festgestellt, dass \u201edie sittliche Rechtfertigung f\u00fcr die Vollj\u00e4hrigenadoption [\u2026] Gegenstand einer umfassenden W\u00fcrdigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls\u201c ist. \u201eDabei kommt es auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnisses an, das seinem ganzen Inhalt nach dem durch die nat\u00fcrliche Abstammung geschaffenen famili\u00e4ren Band \u00e4hnelt. Verbleiben nach Abw\u00e4gung aller in Betracht kommenden Umst\u00e4nde begr\u00fcndete Zweifel an der sittlichen Rechtfertigung ist der Antrag auf Annahme abzulehnen.\u201c<\/p>\n<p>Im zweiten amtlichen Leitsatz dieser Entscheidung hei\u00dft es dann weiter dazu: \u201eDie Begr\u00fcndung eines solchen Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnisses kommt regelm\u00e4\u00dfig dann nicht in Betracht, wenn eine ungest\u00f6rte, intakte Beziehung des Anzunehmenden zu mindestens einem leiblichen Elternteil besteht, soweit nicht dieser Elternteil Lebensgef\u00e4hrte oder Lebensgef\u00e4hrtin des Annehmenden ist, und zwischen Annehmenden und Anzunehmenden kein der nat\u00fcrlichen Generationenfolge entsprechender Altersunterschied (hier: 61 Jahre) besteht.\u201c<\/p>\n<p>Es werden also auch weiterhin ganz genau die Antr\u00e4ge auf Annahme gepr\u00fcft werden, um familienfremde und rein finanzielle Motive auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Auswirkungen hat eine Erwachsenenadoption nicht nur im erbrechtlichen (und erbschaftsteuerlichen) Bereich, sondern auch im Bereich des Unterhaltsrechts und des Namensrechts. Sowohl der Annehmende wie auch der Anzunehmende sollte sich daher \u00fcber die weiteren Folgen der Erwachsenenadoption informieren und ein entsprechendes Vorhaben nicht ohne rechtliche Beratung verfolgen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(OLG Bremen, Beschluss vom 9. November 2016 \u2013 4 UF 108 \/ 16 \u00a7\u00a7 1741 Absatz 1 Satz 1, 1767 Absatz 1 und Absatz 2 BGB) Manchmal kommt man bei der Nachlassplanung an den Punkt, an dem \u00fcber eine Erwachsenenadoption nachgedacht wird.<\/p>","protected":false},"author":7,"featured_media":5222,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,40,22],"tags":[100,81,101,102,103],"class_list":["post-1389","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-erben-und-vererben","category-steuern","tag-erbrecht","tag-erbschaftsteuer","tag-nachlassplanung","tag-vermoegensnachfolge","tag-volljaehrigenadoption"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1389","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1389"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1389\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4458,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1389\/revisions\/4458"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5222"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1389"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1389"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1389"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}