{"id":1460,"date":"2017-08-21T10:30:09","date_gmt":"2017-08-21T08:30:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/?p=1460"},"modified":"2017-08-21T10:30:09","modified_gmt":"2017-08-21T08:30:09","slug":"die-familienstiftung-als-steuerwirksames-gestaltungsinstrument","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/die-familienstiftung-als-steuerwirksames-gestaltungsinstrument\/","title":{"rendered":"Die Familienstiftung als steuerwirksames Gestaltungsinstrument"},"content":{"rendered":"<p>Die Errichtung einer sog. <strong>Familienstiftung<\/strong> erfolgt regelm\u00e4\u00dfig, indem Verm\u00f6gen vom sog. Stifter auf eine Stiftung \u00fcbertragen wird, wobei die Abk\u00f6mmlinge und Angeh\u00f6rige des Stifters satzungsgem\u00e4\u00df mehrheitlich bezugsberechtigt sind.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p>Familienstiftung als steuerwirksames Gestaltungselement: Mit dem Begriff der Stiftungen wird im allgemeinen Sprachgebrauch zwar oftmals eine Gemeinn\u00fctzigkeit verbunden. Bei einer Familienstiftung handelt es sich jedoch nicht um eine gemeinn\u00fctzige Stiftung. Vielmehr stehen die Belange des Stifters und seiner Familie im Vordergrund.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Errichtung einer Familienstiftung sind vielf\u00e4ltig. So k\u00f6nnen Stiftungen bei sachgerechter Ausgestaltung geeignet sein, um das eingebrachte Verm\u00f6gen vor dem Zugriff Dritter abzuschirmen (etwa f\u00fcr den Insolvenzfall). Auch kann gew\u00fcnscht sein, die Verm\u00f6genswerte \u00fcber Generationen hinweg m\u00f6glichst steuereffizient im Familienbesitz zu halten. Ein wesentlicher Vorteil von Familienstiftungen besteht auch darin, dass keine Erbschaftsteuer anf\u00e4llt, wenn der Stifter verstirbt. In diesem Fall kommt es n\u00e4mlich nicht \u2013 wie z.B. bei Kapital- oder Personengesellschaften \u2013 zur \u00dcbertragung von Anteilen.<\/p>\n<p>Eine Familienstiftung kann als inl\u00e4ndische oder ausl\u00e4ndische Stiftung errichtet werden. Ein Nachteil inl\u00e4ndischer Familienstiftungen liegt darin, dass alle 30 Jahre eine sog. Erbersatzsteuer anf\u00e4llt. Zudem sind die laufenden Ertr\u00e4ge wegen der regelm\u00e4\u00dfig fehlenden gemeinn\u00fctzigen T\u00e4tigkeit steuerpflichtig. Durch einen Einsatz ausl\u00e4ndischer Familienstiftungen, bei denen weder der Sitz noch der Ort der Gesch\u00e4ftsleitung Deutschland zuzuordnen sind, k\u00f6nnen diese steuerlichen Nachteile vermieden werden. Allerdings k\u00f6nnen sich im Hinblick auf die \u00dcbertragung des Verm\u00f6gens gegen\u00fcber inl\u00e4ndischen Familienstiften auch steuerliche Nachteile ergeben, da bei der \u00dcbertragung auf eine ausl\u00e4ndische Familienstiftung schenkungsteuerlich nur die ung\u00fcnstigste Steuerklasse III anzuwenden ist.<\/p>\n<p>Eine steuerwirksame Errichtung der Familienstiftung kann auch durch die \u00dcbertragung unter Vorbehaltsnie\u00dfbrauch erreicht werden. Hierbei beh\u00e4lt sich der Stifter das lebenslange Recht an den Ertr\u00e4gen aus dem \u00fcbertragenen Verm\u00f6gen vor. Durch die so erzeugte Belastung kann die Steuererlast reduziert oder sogar vermieden werden. Bei der Gr\u00fcndung einer Familienstiftung ist zudem immer auch die Art des \u00fcbertragenen Verm\u00f6gens zu ber\u00fccksichtigen. Werden z.B. wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in eine ausl\u00e4ndische Stiftung \u00fcberf\u00fchrt, kann die \u00dcbertragung einkommensteuerpflichtig sein, obwohl die unentgeltlich \u00fcberf\u00fchrten Anteile nicht ver\u00e4u\u00dfert wurden.<\/p>\n<p>F\u00fcr weitere Informationen stehen Ihnen unsere Fachanw\u00e4lte f\u00fcr Steuerrecht und Steuerberater gerne zur Verf\u00fcgung.<br \/>\n<a href=\"\/en\/kontakt\/\">Dabei beraten wir Sie gern<\/a>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Errichtung einer sog. Familienstiftung erfolgt regelm\u00e4\u00dfig, indem Verm\u00f6gen vom sog. Stifter auf eine Stiftung \u00fcbertragen wird, wobei die Abk\u00f6mmlinge und Angeh\u00f6rige des Stifters satzungsgem\u00e4\u00df mehrheitlich bezugsberechtigt sind.<\/p>","protected":false},"author":4,"featured_media":5218,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,22],"tags":[148,81,149,150],"class_list":["post-1460","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-steuern","tag-erbersatzsteuer-de","tag-erbschaftsteuer","tag-familienstiftung-de","tag-nachfolgeplanung-de"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1460","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1460"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1460\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5218"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1460"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1460"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1460"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}