{"id":2337,"date":"2020-03-10T13:43:13","date_gmt":"2020-03-10T12:43:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/blog\/post\/verjaehrungsbeginn-pflichtteilsergaenzungsanspruchs-postmortaler-vaterschaftsfeststellung-2\/"},"modified":"2026-03-18T12:53:13","modified_gmt":"2026-03-18T11:53:13","slug":"todesfall-checkliste-fuer-angehoerige","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/todesfall-checkliste-fuer-angehoerige\/","title":{"rendered":"Todesfall &#8211; Checkliste f\u00fcr Angeh\u00f6rige: \u00dcberblick \u00fcber die zu erledigenden Aufgaben"},"content":{"rendered":"<p>Todesfall &#8211; Checkliste f\u00fcr Angeh\u00f6rige: \u00dcberblick \u00fcber die zu erledigenden Aufgaben<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Wenn wir mit dem Tod eines Angeh\u00f6rigen konfrontiert werden, fallen neben der Trauer mehr oder minder zeitgleich leider auch Aufgaben und Formalit\u00e4ten an, die in kurzer Zeit erledigt werden m\u00fcssen. Unsere nachfolgende Checkliste f\u00fcr den Todesfall soll Ihnen helfen, einen \u00dcberblick \u00fcber die nun zu erledigenden Aufgaben zu bekommen. Sie ersetzt Ihnen zwar nicht die (m\u00f6glicherweise als l\u00e4stig oder unn\u00f6tig empfundene) Arbeit, aber sie kann Ihnen als Orientierungshilfe durchaus Struktur bieten.<\/p>\n<p>Unsere Checkliste liefert einen Leitfaden f\u00fcr Angeh\u00f6rige und Erben, so dass im Ernstfall \u00fcberblickt werden kann, welche Schritte wann notwendig sind. Teilweise werden diese auch vom Bestatter erledigt.<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie, dass einiges nur mit einer Vollmacht \u00fcber den Tod hinaus bzw. als Erbe erledigt werden darf. Wer Erbe ist, steht nat\u00fcrlich manchmal so fr\u00fch noch nicht fest, so dass hier keine \u201eSchnellsch\u00fcsse\u201c gemacht werden d\u00fcrfen, damit Sie <u>nicht in haftungsrechtliche Schwierigkeiten<\/u> geraten, v.a. falls Sie mit dem Gedanken spielen, ausschlagen zu wollen.<\/p>\n<p>Lassen Sie sich bei Fragen beraten: <a href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/kontakt\/\">Talk to us!<\/a><\/p>\n<p>Die Checkliste f\u00fcr Angeh\u00f6rige finden Sie hier zum Download (PDF): <a title=\"Download: Checkliste f\u00fcr Angeh\u00f6rige bei Todesfall\" href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/Todesfall-Checkliste-fuer-Angehoerige-nach-einem-Todesfall.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download Checkliste Todesfall<\/a><\/p>\n<p><strong>A) Unmittelbar nach Eintritt<\/strong> bzw. Feststellen des Todes<\/p>\n<ul>\n<li>Haus- oder Notarzt verst\u00e4ndigen, damit der Tod offiziell festgestellt und der Totenschein ausgestellt wird (Hinweis: bei Versterben im Krankenhaus \u00fcbernimmt dies die Klinik)<\/li>\n<li>Verst\u00e4ndigung Polizei bei Anzeichen von Selbstt\u00f6tung oder ungekl\u00e4rtem Unfalltod<\/li>\n<li>Benachrichtigung der engsten Angeh\u00f6rigen und ggf. Besprechung weiterer Schritte<\/li>\n<li>Wichtigste Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, f\u00fcr Verheiratete: Heiratsurkunde\/Familienstammbuch; f\u00fcr Geschiedene: rechtskr\u00e4ftiges Scheidungsurteil; f\u00fcr Verwitwete: Sterbeurkunde Ehegatte)<\/li>\n<li>Todesrelevante Vertr\u00e4ge und\/oder Verf\u00fcgungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Testament, Erbvertag, Verf\u00fcgung \u00fcber Art und Weise der Beisetzung und Trauerfeier, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspende usw.)<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>B) In den ersten zwei bis drei Tagen<\/strong> nach Eintritt bzw. Feststellen des Todes<\/p>\n<ul>\n<li>Benachrichtigung des Arbeitgebers des Verstorbenen<\/li>\n<li>Information des eigenen Arbeitgebers, da bei nahen Angeh\u00f6rigen Sonderurlaub beantragt werden kann (\u00a7 616 BGB)<\/li>\n<li>Benachrichtigung der Lebens-, Sterbegeld- und\/oder Unfallversicherung, denn diese behalten sich ggf. vor, die Todesursache zu pr\u00fcfen. Wird der Todesfall zu sp\u00e4t gemeldet, kann es Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme geben (so muss bei Unfalltod das Versicherungsunternehmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden informiert, damit die Unfallversicherung zahlt).<\/li>\n<li>Abholung des Verstorbenen und \u00dcberf\u00fchrung des Leichnams in die Leichenhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter<\/li>\n<li>Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde beantragen. Zust\u00e4ndig ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Bitte beachten: es besteht eine Anzeigeverpflichtung f\u00fcr jeden, der mit dem Verstorbenen zusammen gelebt hat; alternativ f\u00fcr den Inhaber der Wohnung, in der sich der Sterbefall ereignet hat; alternativ f\u00fcr jeden, der w\u00e4hrend des Todes anwesend war.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Ausstellung der Sterbeurkunde werden folgende Dokumente im Original ben\u00f6tigt:\n<ul>\n<li>Personalausweis<\/li>\n<li>Krankenkassenkarte<\/li>\n<li>Geburtsurkunde<\/li>\n<li>Ggf. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch; ggf. Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk<\/li>\n<li>Ggf. Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten<\/li>\n<li>Ggf. Schwerbehindertenausweis<\/li>\n<li>Ggf. Rentenbescheid (Alters-, Witwenrente)<\/li>\n<li>Grabkarte von Grabstelle (falls schon vorhanden)<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Wohnung versorgen (ggf. Haustiere und Pflanzen versorgen oder f\u00fcr Unterbringung sorgen, ggf. Strom, Gas, Wasser abstellen, M\u00fcll entsorgen, verderbliche Lebensmittel verteilen oder mitnehmen)<\/li>\n<li>Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag abgeschlossen wurde, Bestatter ausw\u00e4hlen und Einzelheiten der Bestattung (z.B. Bestattungstermin) kl\u00e4ren. In der Regel tr\u00e4gt der Erbe die Beerdigungskosten (\u00a7 1986 BGB). Kann dieser f\u00fcr die Kosten nicht aufkommen, wird die Person belangt, die dem Verstorbenen gegen\u00fcber zu Unterhalt verpflichtet war. Liegt ein Unfalltod -verursacht durch eine andere Person- vor, muss diese die angemessenen Bestattungskosten ersetzen.<\/li>\n<li>R\u00e4umung des Zimmers im Pflegeheim. Grunds\u00e4tzlich endet der Vertrag mit dem Pflegeheim mit dem Sterbetag. Ausgenommen hiervon sind m\u00f6gliche vertragliche Vereinbarungen \u00fcber die Aufbewahrungsdauer der Habseligkeiten des Verstorbenen. Daher alsbaldige Abkl\u00e4rung mit der Heimleitung bzgl. R\u00e4umung des Zimmers.<\/li>\n<li>Weitere Benachrichtigungen:\n<ul>\n<li>Pflegeversicherung, wenn Leistungen bezogen wurden<\/li>\n<li>Weitere Bekannte und entferntere Verwandte kontaktieren<\/li>\n<li>Kirchenb\u00fcro benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erw\u00fcnscht ist<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>C) In den ersten drei bis vier Tagen<\/strong> nach Eintritt bzw. Feststellen des Todes<\/p>\n<ul>\n<li>Akte mit wichtigen todesfallbezogenen Dokumenten anlegen (z.B. Sterbeurkunde, K\u00fcndigungen, Korrespondenz mit Beh\u00f6rden etc.)<\/li>\n<li>Lebte der Verstorbene allein zur Miete, muss die Mietwohnung schriftlich gek\u00fcndigt werden (geht nur durch einen \u00fcber den Tod hinaus Bevollm\u00e4chtigten oder den\/die Erben), da Mietverh\u00e4ltnis nicht mit dem Tod des Mieters endet. M\u00f6glicherweise bietet sich eine Einigung mit dem Vermieter dahingehend, dass das Mietverh\u00e4ltnis schon vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist einvernehmlich beendet werden kann. Teilte der Verstorbene den Haushalt mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner, geht das Mietverh\u00e4ltnis auf diesen \u00fcber.<\/li>\n<li>vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben<\/li>\n<li>Falls Vorsorge-, Bank- und\/oder Generalvollmachten des Verstorbenen vorliegen: Kontakt zum Bevollm\u00e4chtigten aufnehmen; Pr\u00fcfung, ob Vollmacht \u00fcber den Tod hinaus geht oder ob sie widerrufen werden soll\/kann<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>D) Bis zur Trauerfeier \/ Beerdigung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Erstellung und Ver\u00f6ffentlichung einer Todesanzeige, Erstellung und Versand von Trauerkarten<\/li>\n<li>Sofern zu Lebzeiten kein dies beinhaltender Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen wurde, sollte an folgendes gedacht werden:\n<ul>\n<li>Terminabsprache und Trauergespr\u00e4ch mit dem Pfarrer oder Trauerredner<\/li>\n<li>Organisation der Trauerfeier<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Grabschmuck f\u00fcr Trauerhalle und Grab bei G\u00e4rtnerei bestellen (Blumen, Kr\u00e4nze, Trauerschleifen)<\/li>\n<li>Gastst\u00e4tte \/ Caf\u00e9 f\u00fcr Totenmahl oder Beerdigungskaffee reservieren<\/li>\n<li>Kl\u00e4ren, ob der Verstorbene kurz vor seinem Tod noch Bestellungen ausgef\u00fchrt hat und ggf. stornieren<\/li>\n<li>Nachsendeantrag bei der Post einrichten<\/li>\n<li>Bei j\u00fcngeren Verstorbenen: Abmeldung bei Familienkasse (Kindergeld), BAf\u00f6G-Amt, Schule, Universit\u00e4t, Stipendiengeber usw.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>E) In den Wochen nach der Trauerfeier \/ Beerdigung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Danksagungskarten gestalten (lassen) und verschicken und \/oder Danksagungsanzeige per Zeitungsinserat aufgeben<\/li>\n<li>R\u00e4umung der Wohnung<\/li>\n<li>Nachlassverzeichnis anfertigen<\/li>\n<li>Nach Testamentser\u00f6ffnung: wenn n\u00f6tig, Erbschein beim Nachlassgericht beantragen<\/li>\n<li>Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auf Hinterbliebenenrente stellen: Nach dem Tod des Ehepartners erh\u00e4lt der oder die Hinterbliebene dessen gesetzliche Rente drei Monate lang in voller H\u00f6he weiter ausgezahlt. Danach besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente (entweder 55% oder 25% der Bez\u00fcge des Verstorbenen).<\/li>\n<li>zus\u00e4tzlich andere Anspr\u00fcche bei Leistungstr\u00e4gern beantragen z.B. Renten aus Zusatzversicherungen (\u00f6ffentlicher oder kirchlicher Dienst), Zahlung aus Pensionsfonds fr\u00fcherer Arbeitgeber (betriebliche Altersvorsorge), Riester-Rente, R\u00fcrup-Rente, Rente von der &#8222;Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See&#8220;, falls der Verstorbene bei Bergbau, Bahn oder Seefahrt angestellt oder t\u00e4tig war, Renten aus Versorgungswerken<\/li>\n<li>Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auf (Halb-)Waisenrente stellen<\/li>\n<li>Sonstige Versicherungen informieren (z.B. Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Wohngeb\u00e4ude- und Kfz-Versicherung sind mit den Objekten und nicht mit dem Versicherungsnehmer verkn\u00fcpft und gehen auf den\/die Erben \u00fcber)<\/li>\n<li>Sonstige Vertr\u00e4ge k\u00fcndigen (bspw. Vereinsmitgliedschaften, Zeitungsabonnements, andere Dienstleistungen, (Mobil-)Telefon, Strom, GEZ, Sky, Kabelfernsehen, Providervertr\u00e4ge)<\/li>\n<li>Falls bereits gebucht oder beauftragt: Reisen oder andere Auftr\u00e4ge stornieren<\/li>\n<li>Profile in sozialen Netzwerken l\u00f6schen, wenn dies gewollt ist und Zugangsdaten bekannt sind. Falls Zugangsdaten nicht bekannt sind, Information \u00fcber den Todesfall an das jeweilige Unternehmen verbunden mit der Bitte um L\u00f6schung des Accounts.<\/li>\n<li>Kontennachforschung, wenn Kontoverbindungen des Verstorbenen nicht bekannt sind<\/li>\n<li>Mit dem Arbeitgeber des Verstorbenen kl\u00e4ren, ob noch Anspr\u00fcche bestehen, z. B. Essenskosten, Urlaubsgeld, Reisekosten etc. ggf. Schl\u00fcsselr\u00fcckgabe an den Arbeitgeber<\/li>\n<li>Hat der Verstorbene ein Gewerbe oder eine freiberufliche T\u00e4tigkeit betrieben, muss dieses entweder umgemeldet und die Aufgaben neu verteilt werden oder das Gewerbe muss abgemeldet werden. Hier\u00fcber sind ggf. Kunden, Lieferanten und das Finanzamt zu informieren.<\/li>\n<li>Nach etwa sechs Wochen: Grab aufr\u00e4umen und Grabpflege organisieren<\/li>\n<li>Nach etwa drei Monaten: Steinmetz f\u00fcr Grabeinfassung und Grabstein beauftragen<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>F) Nach sechs Monaten \/ zum Jahresende<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Einkommensteuererkl\u00e4rung des Verstorbenen ausf\u00fcllen<\/li>\n<li>Erbschaftssteuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>G) Innerhalb eines Jahres nach dem Tod<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Bewohnte der Verstorbene eine Mietwohnung: Nebenkostenabrechnung pr\u00fcfen; Nachzahlungen leisten bzw. R\u00fcckerstattungen einnehmen und ggf. verteilen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Lassen Sie sich bei Fragen beraten: <a href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/kontakt\/\">Talk to us!<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Todesfall &#8211; Checkliste f\u00fcr Angeh\u00f6rige: \u00dcberblick \u00fcber die zu erledigenden Aufgaben<\/p>","protected":false},"author":7,"featured_media":5222,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,40],"tags":[241],"class_list":["post-2337","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-erben-und-vererben","tag-todesfall-checkliste"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2337","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2337"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2337\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4465,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2337\/revisions\/4465"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5222"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2337"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2337"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2337"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}