{"id":2482,"date":"2021-04-06T10:35:53","date_gmt":"2021-04-06T08:35:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/blog\/post\/recht-akteneinsicht-neues-testament-nach-scheidung-2\/"},"modified":"2021-04-06T10:35:53","modified_gmt":"2021-04-06T08:35:53","slug":"bestrittene-nachlassverbindlichkeit-pflichtteilsberechnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/bestrittene-nachlassverbindlichkeit-pflichtteilsberechnung\/","title":{"rendered":"Eine bestrittene Nachlassverbindlichkeit ist bei der Pflichtteilsberechnung zun\u00e4chst au\u00dfer Acht zu lassen."},"content":{"rendered":"<p>Eine bestrittene Nachlassverbindlichkeit ist bei der Pflichtteilsberechnung zun\u00e4chst au\u00dfer Acht zu lassen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Wer enterbt, aber pflichtteilsberechtigt ist, kann vom Erben seinen Pflichtteil fordern. Dieser betr\u00e4gt die H\u00e4lfte des gesetzlichen Erbteils, welcher wiederrum abh\u00e4ngig von der jeweiligen Erb-Konstellation ist. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die <strong>Berechnung des Pflichtteilsanspruchs<\/strong> ist der <strong>Nettonachlasswert<\/strong>. Nachlassverbindlichkeiten werden also grunds\u00e4tzlich zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten von den Aktiva in Abzug gebracht. Streitigkeiten zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem gibt es h\u00e4ufig dann, wenn der Erbe den Bestand einer <strong>Nachlassverbindlichkeit<\/strong>, die ein Dritter gegen den Nachlass geltend macht, bestreitet. Der Erbe m\u00f6chte naturgem\u00e4\u00df einen m\u00f6glichst niedrigen Pflichtteil zahlen, der Pflichtteilsberechtigte m\u00f6chte aber m\u00f6glichst viel bekommen. Das OLG Koblenz hat k\u00fcrzlich entschieden, dass der Erbe den Pflichtteil zun\u00e4chst so ausbezahlen m\u00fcsse, als g\u00e4be es die ungewisse Verbindlichkeit nicht. Stelle sich dann im Nachhinein heraus, dass der Dritte berechtigterweise einen Anspruch geltend gemacht hat, so sei dies sp\u00e4ter zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem auszugleichen (OLG Koblenz, Beschluss vom 14. August 2020, Az.: 12 W 173\/20).<\/p>\n<h2>Diese Entscheidung beruht auf folgendem Sachverhalt:<\/h2>\n<p>Eine Mutter enterbte ihre Tochter, die daraufhin gegen die Erbin ihrer verstorbenen Mutter Pflichtteils- und Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspr\u00fcche geltend macht. Die Erbin erkennt die Anspr\u00fcche dem Grunde nach an, tr\u00e4gt aber vor, dass eine Forderung gegen den Nachlass best\u00fcnde, die im Falle ihres tats\u00e4chlichen Bestehens den Nachlass aufzehren w\u00fcrde, so dass letztlich keine Pflichtteilsanspr\u00fcche der Kl\u00e4gerin zu realisieren seien. Die beklagte Erbin ist der Ansicht, die Forderung gegen den Nachlass best\u00fcnde nicht. Bis zur Kl\u00e4rung wolle sie aber den Pflichtteil zur\u00fcckbehalten.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 2313 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB sind ungewisse Verbindlichkeiten bei der Feststellung des Werts des Nachlasses au\u00dfer Ansatz zu lassen. Die im vorliegenden Fall von dem Dritten geltend gemachte und von der Beklagten bestrittene Forderung ist eine solche ungewisse Verbindlichkeit, so die Richter. Die Beklagte durfte den kl\u00e4gerseits geltend gemachten Anspr\u00fcchen nicht die ungewisse Verbindlichkeit entgegenhalten. Die Risikoverteilung gehe hier eindeutig zu Lasten der Erbin, was vom Gesetzgeber so gewollt sei. Das bedeutet, dass die Erbin zun\u00e4chst den unter Au\u00dferachtlassung der ungewissen Verbindlichkeit berechneten Pflichtteils- und Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspruch der Kl\u00e4gerin h\u00e4tte ausgleichen m\u00fcssen. Stelle sich dann sp\u00e4ter heraus, dass die Forderung des Dritten tats\u00e4chlich Bestand hat, h\u00e4tte die Erbin gegen die Pflichtteilsberechtigte einen R\u00fcckforderungsanspruch in H\u00f6he des \u00fcberzahlten Betrags, (\u00a7 2313 Abs. 1 Satz 3 BGB). Das Risiko, dass sich dieser R\u00fcckzahlungsanspruch nicht mehr realisieren l\u00e4sst, hat die Erbin zu tragen gehabt.<\/p>\n<p>Diese Entscheidung und die Wertung des Gesetzgebers ist aus Sicht der Pflichtteilsberechtigten zu begr\u00fc\u00dfen, aus Sicht der Erbin verst\u00e4ndlicherweise nicht. Denn sie muss nun einen Pflichtteilsanspruch auf Basis eines Nettonachlasswertes zahlen, der m\u00f6glicherweise gar nicht in diesem Umfang vorhanden ist. Allerdings sch\u00fctzt das Gesetz die enterbten nahen Abk\u00f6mmlinge des Erblassers ganz besonders, damit eben nicht durch ein m\u00f6gliches Bestreiten von Nachlassverbindlichkeiten seitens der Erben versucht werden kann, den Pflichtteilsanspruch auszuh\u00f6hlen bzw. zu minimieren.<\/p>\n<p>Sind Sie enterbt worden und \u00fcberlegen, den Pflichtteil geltend zu machen oder werden gegen Sie als (Allein-)Erben Pflichtteilsanspr\u00fcche geltend gemacht? Oder haben Sie Fragen zu sonstigen erbrechtlichen Themen, zu Ihren Rechten, aber auch Ihren Pflichten? Vereinbaren Sie gern einen Termin. Wir sind per E-Mail unter <a href=\"mailto:willkommen@gwgl-hamburg.de\">Willkommen@GWGL-Hamburg.de<\/a> oder telefonisch unter <strong>040\/300 39 86-0<\/strong> there for you.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine bestrittene Nachlassverbindlichkeit ist bei der Pflichtteilsberechnung zun\u00e4chst au\u00dfer Acht zu lassen.<\/p>","protected":false},"author":7,"featured_media":5222,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,40,151],"tags":[43,161,165,254],"class_list":["post-2482","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-erben-und-vererben","category-testament","tag-nachlassverbindlichkeit","tag-pflichtteilsanspruch","tag-pflichtteilsergaenzungsanspruch","tag-ungewisse-forderung"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2482","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2482"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2482\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5222"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2482"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2482"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2482"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}