{"id":2541,"date":"2021-08-30T10:10:44","date_gmt":"2021-08-30T08:10:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/blog\/post\/verjaehrung-pflichtteilsanspruch-bei-geschaeftunfaehigen-2\/"},"modified":"2021-08-30T10:10:44","modified_gmt":"2021-08-30T08:10:44","slug":"was-ist-voraus-des-verbliebenen-ehegatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/was-ist-voraus-des-verbliebenen-ehegatten\/","title":{"rendered":"Voraus des verbliebenen Ehegatten \u2013 was ist das eigentlich?"},"content":{"rendered":"<p>Voraus des verbliebenen Ehegatten \u2013 was ist das eigentlich?<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p>Immer mal wieder h\u00f6rt man im Zusammenhang mit dem <strong>Tod eines Ehepartners<\/strong> vom gesetzlichen <strong>Voraus des l\u00e4ngerlebenden Ehepartners<\/strong>. Aber was ist das eigentlich und wem steht es unter welchen Voraussetzungen zu?<\/p>\n<p>Der Voraus stellt ein gesetzliches Vorausverm\u00e4chtnis dar, das dem \u00fcberlebenden Ehegatten die <strong>Fortsetzung des gemeinschaftlichen Haushalts<\/strong> in der bisherigen Weise erm\u00f6glichen soll.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Er ist geregelt in \u00a7 1932 BGB:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>(1)<\/strong> Ist der \u00fcberlebende Ehegatte neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Gro\u00dfeltern gesetzlicher Erbe, so geb\u00fchren ihm au\u00dfer dem Erbteil die zum ehelichen Haushalt geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde, soweit sie nicht Zubeh\u00f6r eines Grundst\u00fccks sind, und die Hochzeitsgeschenke als Voraus. Ist der \u00fcberlebende Ehegatte neben Verwandten der ersten Ordnung gesetzlicher Erbe, so geb\u00fchren ihm diese Gegenst\u00e4nde, soweit er sie zur F\u00fchrung eines angemessenen Haushalts ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>(2)<\/strong> Auf den Voraus sind die f\u00fcr Verm\u00e4chtnisse geltenden Vorschriften anzuwenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Um die Vorschrift besser zu verstehen, bedarf es vorab einer kurzen Erl\u00e4uterung des Begriffs der gesetzlichen Erbfolge.<\/p>\n<p>Bedeutsam wird der Voraus nur in der gesetzlichen Erbfolge <strong>(\u00a7\u00a7 1924 ff BGB)<\/strong>, also wenn der verstorbene Ehepartner kein Testament hinterlassen hat. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass der Ehepartner grunds\u00e4tzlich einen Teil vom verstorbenen Ehepartner erbt. Wie hoch dieser Teil ist, h\u00e4ngt zum einen vom G\u00fcterstand der Eheleute ab, zum anderen davon, ob der verstorbene Ehepartner Kinder hinterl\u00e4sst oder nicht.<\/p>\n<p>Bei dem am h\u00e4ufigsten gew\u00e4hlten G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der l\u00e4ngerlebende Ehegatte insgesamt mindestens die H\u00e4lfte des Nachlasses.<\/p>\n<p>Hatte der Erblasser keine Kinder, erh\u00f6ht sich dieser Anteil um \u00bc, so dass der \u00fcberlebende Ehegatte am Ende \u00bc + \u00bd, also \u00be des Nachlasses erbt. Das restliche Viertel erben die Erben der sogenannten 2. Ordnung. Das sind die Eltern des Erblassers bzw., sollten diese schon verstorben sein, die Geschwister des Erblassers <strong>(\u00a7 1931 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i.V.m. \u00a7 1371 Abs. 1 BGB)<\/strong>.<\/p>\n<p>Hinterl\u00e4sst der Erblasser dagegen Kinder \u2013 gibt es also Erben der 1. Ordnung \u2013, bleibt es bei einer Erbquote des l\u00e4ngerlebenden Ehepartners von \u00bd.<\/p>\n<p>In beiden F\u00e4llen ist der \u00fcberlebende Ehegatte nicht Alleinerbe, sondern muss sich das Erbe mit anderen \u201eteilen\u201c. Es entsteht also eine Erbengemeinschaft. Das hat zur Folge, dass der gesamte Nachlass des Erblassers entsprechend ihrer jeweiligen Erbquote auf die Erben \u00fcbergeht. Das Auto des Erblassers geh\u00f6rt nun beispielsweise zur H\u00e4lfte dem \u00fcberlebenden Ehepartner, die andere H\u00e4lfte geh\u00f6rt den Kindern des Erblassers.<\/p>\n<p>Muss sich nun der \u00fcberlebende Ehepartner auch die K\u00fcchenmaschine oder das Sofa mit den Miterben teilen?<\/p>\n<p>Diese Situation w\u00e4re f\u00fcr den l\u00e4ngerlebenden Ehepartner, in dessen Haushalt sich die Gegenst\u00e4nde befinden und die er\/sie demnach st\u00e4ndig nutzt, unerfreulich und unpraktisch, zumal er nach einer etwaigen Teilung der Haushaltsgegenst\u00e4nde Ersatz f\u00fcr die abgegebenen bzw. verwerteten Gegenst\u00e4nde anschaffen m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Hier hilft die Regelung des <strong>\u00a7 1932 BGB<\/strong>. Danach darf der l\u00e4ngerlebende Ehepartner zus\u00e4tzlich zu seinem Erbteil diejenigen Haushaltsgegenst\u00e4nde behalten, die bisher den \u00e4u\u00dferlichen Rahmen der Lebensgemeinschaft gebildet haben. Als Haushaltsgegenst\u00e4nde gelten alle Gegenst\u00e4nde, die \u2013 ohne R\u00fccksicht auf ihren Wert \u2013 im Hinblick auf die gemeinsame Lebensf\u00fchrung in den r\u00e4umlich gegenst\u00e4ndlichen Lebensbereich beider Eheleute einbezogen sind, z.B. M\u00f6bel, Teppiche, Geschirr, K\u00fcchenger\u00e4te, Waschmaschine, Rundfunk-, Fernseh- und Elektroger\u00e4te. Auszunehmen sind solche Gegenst\u00e4nde, die besonderen (beruflichen, wissenschaftlichen, k\u00fcnstlerischen) Zwecken dienen oder die nach der Verkehrsauffassung dem pers\u00f6nlichen Bereich eines Gatten zuzuordnen sind (z.B. Kleidung, Schmuck, Kosmetika). Die K\u00fcchenmaschine muss also mit den anderen Miterben nicht geteilt werden.<\/p>\n<p>Bei einem Pkw muss unterschieden werden: Wird ein Pkw von beiden Eheleuten gemeinsam benutzt, ist er als Haushaltsgegenstand i.S.d. \u00a7 1932 BGB anzusehen, auch wenn der Erblasser alleiniger Eigent\u00fcmer des Pkw war. Wurde er ausschlie\u00dflich vom Erblasser oder aber beruflich genutzt, f\u00e4llt er in die Erbengemeinschaft.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich des Umfangs differenziert \u00a7 1932 Abs. 1 BGB allerdings:<\/p>\n<p>Ist der Erblasser kinderlos verstorben, so darf der l\u00e4ngerlebende Ehegatte \u201edie zum ehelichen Haushalt geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde\u201c behalten, also s\u00e4mtliche Haushaltsgegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p>Hat der Erblasser Kinder hinterlassen, stehen dem l\u00e4ngerlebenden Ehepartner hingegen nur Haushaltsgegenst\u00e4nde zu, \u201esoweit er sie zur F\u00fchrung eines angemessenen Haushalts ben\u00f6tigt\u201c. Abzustellen ist hierbei auf den Zeitpunkt des Erbfalls. Was genau die F\u00fchrung eines <em>angemessenen<\/em> Haushalts bedeutet, ist gesetzlich nicht geregelt. Angemessenheit ist jedenfalls zu verneinen, wenn der \u00fcberlebende Ehegatte bereits gen\u00fcgend Gegenst\u00e4nde dieser Art besitzt oder ihm die Ersatzbeschaffung aus eigenen Mitteln zugemutet werden kann. Bei einer Interessenabw\u00e4gung muss sich der l\u00e4ngerlebende Ehegatte eine Reduzierung des Haushalts wegen des geringeren Bedarfs gefallen lassen. Es kommt also, wie so oft, auf den Einzelfall an.<\/p>\n<p>Der l\u00e4ngerlebende Ehegatte kann also die Haushaltsgegenst\u00e4nde in dem vorstehend beschriebenen Umfang f\u00fcr sich als Voraus und damit zus\u00e4tzlich zu seinem Erbteil beanspruchen. Der Anspruch des l\u00e4ngerlebenden Ehegatten auf Eigentums\u00fcbertragung an den Haushaltsgegenst\u00e4nden richtet sich gegen die Erbengemeinschaft. F\u00fcr die Erbengemeinschaft stellt diese Forderung eine Nachlassverbindlichkeit i.S.d. <strong>\u00a7 1967 Abs. 2 BGB<\/strong> dar.<\/p>\n<p>Wird der l\u00e4ngerlebende Ehegatte allerdings aufgrund eines Testaments oder eines Erbvertrags Miterbe, wird er vom Erblasser enterbt oder verzichtet er auf sein Erbrecht oder schl\u00e4gt die Erbschaft aus, steht ihm kein gesetzlicher Voraus zu.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Auch dem eingetragenen Lebenspartner wird ein entsprechender Voraus gew\u00e4hrt <strong>(\u00a7 10 Abs. 1 Satz 3 bis 5 LPartG)<\/strong>. Auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist die Vorschrift hingegen nicht (analog) anwendbar.<\/p>\n<p>Zum Voraus geh\u00f6ren neben den Haushaltsgegenst\u00e4nden auch die Hochzeitsgeschenke, also s\u00e4mtliche unentgeltlichen Zuwendungen anl\u00e4sslich der Eheschlie\u00dfung. Auch bei Hochzeitsgeschenken gilt bei Verwandten der 1. Ordnung, dass er sie nur soweit behalten darf, wie sie zur F\u00fchrung eines angemessenen Haushalts ben\u00f6tigt werden.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen zur gesetzlichen oder auch gewillk\u00fcrten Erbfolge? Oder m\u00f6chten Sie Ihr Testament gestalten, um die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden? Wir beraten Sie gern zu s\u00e4mtlichen erbrechtlich relevanten Fragen und Problemen. Vereinbaren Sie einen Termin. Wir sind per E-Mail unter <a href=\"mailto:willkommen@gwgl-hamburg.de\">willkommen@gwgl-hamburg.de<\/a> oder telefonisch unter <strong>040\/300 39 86-0<\/strong> f\u00fcr Sie da und freuen uns von Ihnen zu h\u00f6ren oder zu lesen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Voraus des verbliebenen Ehegatten \u2013 was ist das eigentlich?<\/p>","protected":false},"author":7,"featured_media":5222,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,40],"tags":[132,260,261,262,263],"class_list":["post-2541","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-erben-und-vererben","tag-gesetzliche-erbfolge-de","tag-haushaltsgegenstaende","tag-hochzeitsgeschenke","tag-tod-eines-ehegatten","tag-voraus-des-ueberlebenden-ehegatten"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2541","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2541"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2541\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5222"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2541"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2541"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2541"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}