{"id":2643,"date":"2023-02-24T13:42:11","date_gmt":"2023-02-24T12:42:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/blog\/post\/plattformen-steuertransparenz-gesetz-psttg-2\/"},"modified":"2023-02-24T13:42:11","modified_gmt":"2023-02-24T12:42:11","slug":"bfm-aendert-vorgehensweise-beim-steuergeheimnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/bfm-aendert-vorgehensweise-beim-steuergeheimnis\/","title":{"rendered":"Bundesministerium der Finanzen (BMF) \u00e4ndert Vorgehensweise in Bezug auf das Steuergeheimnis"},"content":{"rendered":"<p>Bundesministerium der Finanzen (BMF) \u00e4ndert Vorgehensweise in Bezug auf das Steuergeheimnis<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) \u00e4ndert die Vorgehensweise in Bezug auf das Steuergeheimnis<\/h2>\n<p>Mit dem Schreiben vom 13.01.2023 <strong>IV A 3 &#8211; S 0130\/23\/10001 :001<\/strong> hat das BMF das zuvor ver\u00f6ffentliche BMF-Schreiben v. 12.01.2018 &#8211; <strong>IV A 3 &#8211; S 0130\/08\/10006 BStBl. 2018 I S. 201<\/strong> in den Punkten 2.4 bis 2.5 ge\u00e4ndert, sowie die neue Nummer 2.6 hinzugef\u00fcgt.<\/p>\n<p>Dadurch ergeben sich mit sofortiger Wirkung folgende \u00c4nderungen:<br \/>\n2.3 Eine Offenbarung ist insbesondere geboten, wenn ein Beamter oder Richter &#8211; innerhalb oder au\u00dferhalb des Dienstes &#8211; seine Verfassungstreuepflicht nachhaltig verletzt. Dies kann z. B. vorliegen, wenn er das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig leugnet (Urteil des BVerwG vom 2.12.2021, <strong>Az. 2 A 7\/21,NVwZ 2022, S. 1379<\/strong>).<\/p>\n<p>2.4 Bei einem Beamten der Finanzverwaltung oder einem Richter stellt eine Steuerstraftat in eigener Sache ein Dienstvergehen dar, das eine Weitergabe der Daten an die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines Disziplinarverfahrens oder sonstiger dienstrechtlicher Ma\u00dfnahmen zust\u00e4ndige Stelle nach<strong> \u00a7 30 Abs. 4 Nr. 1a<\/strong> and <strong>\u00a7 29c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 AO<\/strong> oder nach <strong>\u00a7 30 Abs. 4 Nr. 5 AO<\/strong> rechtfertigen kann.<\/p>\n<p>2.5 Ein Dienstvergehen stellt auch die unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen durch Beamte der Finanzverwaltung dar.<\/p>\n<p>2.6 Bei den unter Nr. 2.1 bis 2.5 genannten Sachverhalten ist zu pr\u00fcfen, ob ein schweres Dienstvergehen vorliegt. Die Regelungen in Nr. 1.5 und 1.6 gelten entsprechend. Ist dies zur \u00dcberzeugung der mitteilenden Stelle nicht der Fall, ist eine Offenbarung der in einem Verfahren nach <strong>\u00a7 30 Abs. 2 Nr. 1 AO<\/strong> bekannt gewordenen Daten nicht zul\u00e4ssig.\u201c<\/p>\n<p>Eine weitere Folge dieser \u00c4nderungen liegt in der Versch\u00e4rfung und Klarstellung der M\u00f6glichkeiten der Weitergabe von (steuerlich relevanten) Daten bei Dienstvergehen insbesondere von Beamten der Finanzverwaltung oder Richtern.<\/p>\n<p>Inwiefern diese \u00c4nderungen mit dem Grundgedanken der strafbefreienden Selbstanzeige gem. <strong>\u00a7 371 AO<\/strong> vereinbar sind, bleibt abzuwarten. Jedenfalls wird der M\u00f6glichkeit der R\u00fcckkehr in die Steuerehrlichkeit eine wesentliche H\u00fcrde in den Weg gestellt. Beamte laufen daher Gefahr auch bei versehentlicher Steuerhinterziehung und anschlie\u00dfender, strafbefreiender Selbstanzeige eben doch eine Strafe in Form von dienstrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein.<\/p>\n<p>Gerne beraten wir Sie umfassend zu allen Facetten, die bei einer Nacherkl\u00e4rung\/ Selbstanzeige bei Beamten (insbesondere denen bei der Finanzverwaltung) zu beachten sind. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nur g\u00fcltig ist, wenn sie nach <strong>\u00a7 371 Abs. 1 AO<\/strong> vollst\u00e4ndig ist. Hierzu geh\u00f6ren alle unverj\u00e4hrten Steuerhinterziehungen derselben Steuerart, mindestens jedoch der letzten zehn Jahre. Um die strafbefreiende Selbstanzeige wirkungsvoll abzugeben, sollte professionelle Hilfe und Rat hinzugezogen werden.<\/p>\n<p>Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Eink\u00fcnfte korrekt versteuert haben oder bef\u00fcrchten, gegen Sie k\u00f6nnte ein Strafverfahren eingeleitet werden, k\u00f6nnen unsere Fachanw\u00e4lte und Steuerberater Sie gerne beraten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesministerium der Finanzen (BMF) \u00e4ndert Vorgehensweise in Bezug auf das Steuergeheimnis<\/p>","protected":false},"author":4,"featured_media":5218,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,22],"tags":[265,266,267],"class_list":["post-2643","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-steuern","tag-bfm","tag-bundesministerium-der-finanzen","tag-steuergeheimnis"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2643","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2643"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2643\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5218"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2643"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2643"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2643"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}