{"id":2825,"date":"2024-06-14T10:40:05","date_gmt":"2024-06-14T08:40:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/blog\/post\/eigenheimschaukel-bewaehrtes-steuer-gestaltungsmodell-2\/"},"modified":"2026-03-18T13:03:26","modified_gmt":"2026-03-18T12:03:26","slug":"verjaehrung-im-steuerstrafrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/verjaehrung-im-steuerstrafrecht\/","title":{"rendered":"Verj\u00e4hrung im Steuerstrafrecht"},"content":{"rendered":"<p>Verj\u00e4hrung im Steuerstrafrecht<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die strafrechtliche Verj\u00e4hrung (sog. Verfolgungsverj\u00e4hrung) ist zun\u00e4chst von der steuerrechtlichen Verj\u00e4hrung (sog. Festsetzungsverj\u00e4hrung) abzugrenzen, wobei die Unterscheidung f\u00fcr Steuerpflichtige nicht immer offensichtlich und auch in den Medien h\u00e4ufig nur pauschal von Verj\u00e4hrungsfristen die Rede ist. In diesem Artikel m\u00f6chten wir Ihnen daher einen \u00dcberblick \u00fcber die Verj\u00e4hrungsthematik mit Fokus auf den Straftatbestand der Steuerhinterziehung geben, um die rechtlichen Rahmenbedingungen besser zu verstehen.<\/p>\n<h2>Zur Differenzierung Verfolgungsverj\u00e4hrung \/ Festsetzungsverj\u00e4hrung:<\/h2>\n<p>The <strong>Verfolgungsverj\u00e4hrung<\/strong> betrifft die Frage, ob eine Steuerhinterziehung \u00fcberhaupt noch strafrechtlich verfolgt werden kann.<\/p>\n<p>Bei der <strong>Festsetzungsverj\u00e4hrung<\/strong> geht es hingegen um die Frage, ob das Finanzamt f\u00fcr bestimmte Besteuerungszeitr\u00e4ume noch steuerliche Nachforderungen stellen kann oder steuerliche (\u00c4nderung-)Bescheide noch erlassen werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<h3>Zu den unterschiedlichen Fristen:<\/h3>\n<p>The <strong>strafrechtlichen Verj\u00e4hrungsfristen<\/strong> sind in den \u00a7\u00a7 78 f. Strafgesetzbuch (StGB) und \u00a7\u00a7 376 f. Abgabenordnung (AO) geregelt. Sie richten sich dabei nach der Schwere des jeweiligen Delikts, d.h. betragen bei <strong>einfacher Steuerhinterziehung<\/strong> (\u00a7 370 Abs. 1 AO) <strong>f\u00fcnf Jahre<\/strong> und in <strong>besonders schwere F\u00e4llen der Steuerhinterziehung<\/strong> (\u00a7 370 Abs. 3 AO) bis zu <strong>15 Jahre<\/strong>.<\/p>\n<p>The <strong>steuerrechtlichen Festsetzungsfristen<\/strong> sind in den \u00a7\u00a7 169 f. AO geregelt. Soweit eine Steuer nach \u00a7 370 AO hinterzogen wurde, betr\u00e4gt die Festsetzungsfrist f\u00fcr die Steuer <strong>zehn Jahre<\/strong>, wobei sie jedoch nicht endet, bevor auch die Verfolgung der Steuerstraftat verj\u00e4hrt ist (vgl. \u00a7 171 Abs. 7 AO). Die Festsetzungsfrist wird somit <strong>f\u00fcr F\u00e4lle der besonders schweren Steuerhinterziehung<\/strong> auch <strong>auf 15 Jahre verl\u00e4ngert<\/strong>.<\/p>\n<h3>Zum Beginn der strafrechtlichen Verj\u00e4hrungsfrist:<\/h3>\n<p>Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt mit der <strong>Beendigung der Tat<\/strong>, d.h. dem Zeitpunkt, in dem die Steuerverk\u00fcrzung eingetreten ist oder eine ungerechtfertigter Steuervorteil erlangt wurde und das Tatunrecht seinen tats\u00e4chlichen Abschluss gefunden hat.<\/p>\n<p>Bei <strong>Veranlagungssteuern<\/strong> (insbes. Einkommen-, K\u00f6rperschaft- und Gewerbesteuer) ist dies regelm\u00e4\u00dfig der Zeitpunkt, zu dem aufgrund unvollst\u00e4ndiger oder unrichtiger Angaben die Steuer zu niedrig festgesetzt und dies durch den ergangenen Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben worden ist. Nur sofern der Steuerpflichtige \u00fcberhaupt keine Angaben gemacht hat, ist der Zeitpunkt ma\u00dfgeblich, zu dem der unterlassene T\u00e4ter hypothetisch sp\u00e4testens veranlagt worden w\u00e4re. Daf\u00fcr wird auf den Zeitpunkt abgestellt, zu dem das Finanzamt die Veranlagungsarbeiten (i. d. R. 95%) f\u00fcr die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (bei einfach gelagerten F\u00e4llen in der Regel l\u00e4ngstens ein Jahr).<\/p>\n<h3>Zum Ruhen und Unterbrechung der strafrechtlichen Verj\u00e4hrung:<\/h3>\n<p>Das Ruhen der Verfolgungsverj\u00e4hrung nach \u00a7 78b StGB bedeutet, dass der Beginn der Verj\u00e4hrungsfrist entweder hinausgeschoben oder der Weiterlauf einer bereits begonnen Frist gehemmt wird.<\/p>\n<p>Die Verfolgungsverj\u00e4hrung kann dar\u00fcber hinaus durch bestimmte Ma\u00dfnahmen \u2013 wie etwa die erste Vernehmung des Beschuldigten oder die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens \u2013 gem. \u00a7 78c Abs. 1 StGB auch unterbrochen werden, wobei nach jeder Unterbrechung die Verj\u00e4hrung von neuem beginnt.<\/p>\n<p>Die absolute Verj\u00e4hrungsfrist (mithin der sp\u00e4tm\u00f6glichste Zeitpunkt der Verfolgungsverj\u00e4hrung) betr\u00e4gt insoweit nach \u00a7 78c Abs. 3 S. 2 StGB das doppelte der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist. Durch Einf\u00fcgung des \u00a7 376 Abs. 3 AO im Zuge des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetztes vom 29. Juni 2020 wurde diese absolute Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr F\u00e4lle der besonders schweren Steuerhinterziehung sogar auf das Zweieinhalbfache und damit auf 37,5 Jahre erh\u00f6ht.<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>F\u00fcr Steuerpflichtige ist es essenziell, die Verj\u00e4hrungsfristen zu kennen, um ihre rechtliche Position besser einsch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Gerade die korrekte Berechnung der Verfolgungsverj\u00e4hrung ist f\u00fcr die Vollst\u00e4ndigkeit einer Selbstanzeige im Sinne des \u00a7 371 AO bei Steuerhinterziehung nach \u00a7 370 AO elementar, da nur so \u2013 bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen \u2013 die strafbefreiende Wirkung gew\u00e4hrleistet ist. Vollst\u00e4ndigkeit setzt insoweit voraus, dass eine Berichtigung f\u00fcr s\u00e4mtliche strafrechtlich noch nicht verj\u00e4hrten Jahre zu erfolgen hat.<\/p>\n<p>Die Festsetzungsverj\u00e4hrung hingegen bestimmt das Nachzahlungsrisiko f\u00fcr den Steuerpflichtigen, da je weiter das Finanzamt in die Vergangenheit durch ge\u00e4nderte Steuerbescheide zur\u00fcckgreifen kann, desto h\u00f6her die nachzuzahlende Steuer (zzgl. Hinterziehungsszinsen in H\u00f6he von 6 % pro Jahr gem. \u00a7 238 Abs. 1 AO) ausf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie Ihre Eink\u00fcnfte korrekt versteuert haben oder bef\u00fcrchten, dass gegen Sie ein <a title=\"Rechtsbeistand bei Strafverfahren im Steuerstrafrecht\" href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/areas-of-law\/steuern\/steuerstrafrecht\/\">Strafverfahren<\/a> eingeleitet werden k\u00f6nnte, stehen Ihnen unsere <a title=\"Matthias E. Grimme - Specialist lawyer for tax law\" href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/team\/matthias-e-grimme\/\">Specialist lawyers for tax law<\/a> and <a title=\"Unser Team aus Fachanw\u00e4lten und Steuerberatern steht Ihnen gern zur Verf\u00fcgung\" href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/team\/\">Tax consultant<\/a> gerne unterst\u00fctzend zur Seite.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verj\u00e4hrung im Steuerstrafrecht<\/p>","protected":false},"author":4,"featured_media":5221,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,22],"tags":[55,240,292],"class_list":["post-2825","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-steuern","tag-steuerstrafrecht","tag-verjaehrung-de","tag-verjaehrung-steuerstrafrecht"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2825","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2825"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2825\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4480,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2825\/revisions\/4480"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5221"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2825"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2825"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2825"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}