{"id":2854,"date":"2024-08-21T12:31:52","date_gmt":"2024-08-21T10:31:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gwgl-hamburg.de\/blog\/post\/aia-automatischer-austausch-von-informationen-in-steuersachen-2\/"},"modified":"2026-03-18T13:06:30","modified_gmt":"2026-03-18T12:06:30","slug":"grundsaetze-zur-anwendung-des-steueroasen-abwehrgesetzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/grundsaetze-zur-anwendung-des-steueroasen-abwehrgesetzes\/","title":{"rendered":"Grunds\u00e4tze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\" align=\"CENTER\"><strong>Grunds\u00e4tze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Mit Schreiben vom 14. Juni 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Grunds\u00e4tze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) dargestellt.<\/p>\n<p>Ziel des am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen <strong>StAbwG<\/strong> ist es <strong>steuerliche Missbr\u00e4uche durch nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete<\/strong> zu verhindern und Steueroasen auszutrocknen. Die f\u00fcr die Anwendung des StAbwG als nicht kooperativ eingestuften Steuerhoheitsgebiete werden dabei in der regelm\u00e4\u00dfig aktualisierten Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) ver\u00f6ffentlicht. In deren aktuellen Fassung vom 1. November 2023 (BT Drs. 559\/23) sind <strong>insgesamt 16 L\u00e4nder und Gebiete der schwarzen Liste (der EU-Blacklist)<\/strong> \u2013 darunter auch erstmals Russland \u2013 aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Hintergrund ist der, dass Staaten und Gebiete, die internationale Steuerstandards nicht erf\u00fcllen, die Steuergerechtigkeit sowie das Steueraufkommen gef\u00e4hrden. Das international abgestimmte Vorgehen gegen sch\u00e4dliche Steuerpraktiken ist daher ein wesentlicher Bestandteil zur <strong>Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen<\/strong> und dient auch dem deutschen Wirtschaftsstandort sowie den hier t\u00e4tigen Unternehmen. Im Fokus der europaweit koordinierten <strong>Abwehrma\u00dfnahmen und der gesteigerten Mitwirkungspflichten<\/strong> stehen insoweit sowohl <strong>K\u00f6rperschaften, Personenvereinigungen und Verm\u00f6gensmassen als auch nat\u00fcrliche Personen<\/strong>, die <strong>Gesch\u00e4ftsbeziehungen oder Beteiligungsverh\u00e4ltnisse (Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge)<\/strong> in oder mit Bezug zu diesen Gebieten unterhalten.<\/p>\n<p>Das BMF erl\u00e4utert in der 34-seitigen Verwaltungsanweisung insbesondere die betroffenen Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge und bezieht u.a. Stellung zu den vorgesehenen Abwehrma\u00dfnahmen.<\/p>\n<ol>\n<li><strong><strong>Die betroffenen Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge<\/strong><\/strong>&nbsp;\n<p>Die Abwehrma\u00dfnahmen sowie Mitwirkungspflichten kn\u00fcpfen an Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge im Sinne des \u00a7 7 StAbwG an. Erfasst werden alle Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge, die einen Ber\u00fchrungspunkt zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet aufweisen. Umfasst sind dabei <strong>insbesondere Zahlungen, die aus nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten heraus- (Outbound) oder hineinflie\u00dfen (Inbound)<\/strong>.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong><strong><strong>Die stufenweise anzuwendenden Abwehrma\u00dfnahmen<\/strong><\/strong><\/strong>&nbsp;\n<p>Die in den <strong>\u00a7\u00a7 8 \u2013 11 StAbwG<\/strong> geregelten Abwehrma\u00dfnahmen sind grunds\u00e4tzlich ab dem 1. Januar des Folgejahres anzuwenden, nachdem ein Staat in die schwarze Liste der nicht kooperativen L\u00e4nder aufgenommen wurde (ma\u00dfgeblich ist die Aufnahme in die StAbwV).Nach dem Regelungskonzept des StAbwG sind allerdings einzelne Ma\u00dfnahmen erst mit einem Zeitversatz von zwei bzw. vier Jahren ab der Aufnahme in die StAbwV anzuwenden. Insoweit hat das BMF klargestellt, dass das jeweilige Steuerhoheitsgebiet durchg\u00e4ngig bis zu dem sp\u00e4teren Anwendungszeitpunkt in der StabwV aufgelistet sein muss.Beispielhaft f\u00fcr eine der gesetzlich vorgesehenen Abwehrma\u00dfnahmen sei hier das Verbot des Betriebs- und Werbungskostenabzugs nach \u00a7 8 StAbwG zu nennen, wonach Betriebs und Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4ngen in\u00a0diesen Gebieten stehen, nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden d\u00fcrfen.<\/li>\n<li><strong><strong>Die gesteigerten Mitwirkungspflichten<\/strong><\/strong>After <strong>\u00a7 12 Abs. 1 StAbwG<\/strong> treffen die Steuerpflichtigen zudem \u00fcber die nach <strong>\u00a7 90 AO bestehenden Mitwirkungspflichten<\/strong> hinaus eine gesteigerte Mitwirkungspflicht.Das StAbwG enth\u00e4lt diesbez\u00fcglich einen Katalog an Aufzeichnungspflichten, die sp\u00e4testens ein Jahr nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres zu erstellen und ohne Aufforderung an das \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Finanzamt sowie in den F\u00e4llen, in denen die Voraussetzungen des \u00a7 138a AO erf\u00fcllt sind, dem Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern (BZSt), zu \u00fcbermitteln sind. Diese zus\u00e4tzlichen Pflichten umfassen insbesondere Aufzeichnungen \u00fcber die Gesch\u00e4ftsbeziehung, die zugrunde liegenden Vertr\u00e4ge, die ausge\u00fcbten Funktionen, die Gesch\u00e4ftsstrategien und die Markt- und Wettbewerbsverh\u00e4ltnisse.\n<p>Bei Verletzung der gesteigerten Mitwirkungspflichten wird nach <strong>\u00a7 162 Abs. 2 S. 3 AO<\/strong> widerlegbar vermutet, dass in Deutschland steuerpflichtige Eink\u00fcnfte in Bezug zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten nicht erkl\u00e4rt wurden oder h\u00f6her als erkl\u00e4rt sind. Des Weiteren werden bei einem nicht entschuldbaren oder nicht nur geringf\u00fcgigen Verletzen der gesteigerten Mitwirkungspflichten gem. \u00a7 162 Abs. 4a AO Zuschl\u00e4ge gem. \u00a7 162 Abs. 4 AO erhoben.<\/li>\n<li><strong>Verh\u00e4ltnis des StAbwG zu bestehenden DBA<\/strong><br \/>\nGem. \u00a7 1 Abs. 3 StAbwG werden die Vorteile aus\u00a0Doppelbesteuerungsabkommen verweigert, was die steuerliche Attraktivit\u00e4t\u00a0von Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu diesen Gebieten weiter mindert.Insbesondere durch die j\u00fcngste Aufnahme Russlands in die Black-List wird diese Vorschrift an Bedeutung gewinnen, da mit Russland \u2013 im Gegensatz zu der \u00fcberwiegenden Mehrheit der sonstigen nichtkooperativen Staaten \u2013 ein DBA besteht.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das StAbwG ist ein wichtiger Schritt zur Bek\u00e4mpfung von\u00a0Steuervermeidungsstrategien und zur Sicherstellung einer fairen Besteuerung. Unternehmen\u00a0und Einzelpersonen sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre\u00a0Gesch\u00e4ftsbeziehungen entsprechend \u00fcberpr\u00fcfen und anpassen.<\/p>\n<p>Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie Ihre Eink\u00fcnfte korrekt versteuert haben oder bef\u00fcrchten, dass gegen Sie ein <a title=\"Rechtsbeistand bei Strafverfahren im Steuerstrafrecht\" href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/areas-of-law\/steuern\/steuerstrafrecht\/\">Strafverfahren<\/a> eingeleitet werden k\u00f6nnte, stehen Ihnen unsere <a title=\"Matthias E. Grimme - Specialist lawyer for tax law\" href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/team\/matthias-e-grimme\/\">Specialist lawyers for tax law<\/a> and <a title=\"Unser Team aus Fachanw\u00e4lten und Steuerberatern steht Ihnen gern zur Verf\u00fcgung\" href=\"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/team\/\">Tax consultant<\/a> gerne unterst\u00fctzend zur Seite.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grunds\u00e4tze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes<\/p>","protected":false},"author":4,"featured_media":5218,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,22],"tags":[281,282,47],"class_list":["post-2854","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-steuern","tag-stabwg","tag-steueroasenabwehrgesetz","tag-steuerrecht"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2854","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2854"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2854\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4485,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2854\/revisions\/4485"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5218"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2854"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2854"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gwgl-hamburg.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2854"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}