Erbstreitigkeit – Rechtsberatung, Vertretung und Durchsetzung
Nahezu jeder Erbfall hat Konfliktpotential. Erbstreitigkeiten sind komplex und für die Beteiligten nervenaufreibend. Wenn aber versäumt wurde, einem Streit mit einer eindeutigen „Verfügung von Todes“ vorzubeugen, muss man sich ihm stellen. Wir beraten Sie gern und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge, die in den meisten Fällen nicht die gewünschten Ergebnisse mit sich bringt und oft zu großen Ungerechtigkeiten führt.
Hat der Erblasser ein Testament abgefasst, sich hier aber nicht eindeutig ausgedrückt oder sogar Formvorschriften missachtet, kann das Testament im schlimmsten Fall ungültig sein oder aber zumindest auslegungsbedürftig. Der Streit ist vorprogrammiert.
Oder der Erblasser hat das Testament vor langer Zeit abgefasst und es entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und Lebensverhältnissen im Erbfall. Miterben streiten sich über die Aufteilung des Nachlasses. Der Pflichtteilsberechtigte macht seinen Pflichtteilsanspruch geltend.
Unsere Leistungen bei Erbstreitigkeiten:
- Beratung und Begleitung bei der Erbauseinandersetzung
- Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Wertermittlungsansprüchen von Pflichtteilsberechtigten
- Durchsetzung der Erbenstellung (Erbscheinverfahren, Erbenfeststellungsklage, Testamentsanfechtung)
- Beratung und Vertretung von Miterben bei streitigen Erbengemeinschaften (Verwaltung der Erbengemeinschaft, Auseinandersetzung, Teilungsversteigerung)
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