Testamentsgestaltung und Vorsorge
Sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, was nach dem eigenen Ableben oder bei schwerer Krankheit geschehen soll – dies ist ein Akt der Fürsorge gegenüber den Hinterbliebenen, der ihnen im Ernstfall unnötiges Leid oder Streit erspart. Als Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht begleiten wir Sie vollumfänglich bei diesem Prozess – von den ersten Überlegungen und Wünschen bis zur klaren und rechtswirksamen Gestaltung der entsprechenden Dokumente.
Testament und Erbvertrag
Wenn Sie nichts regeln, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das ist etwas, auf das Sie sich 100 Prozent verlassen können. Nicht verlassen können Sie sich darauf, dass gerade diese gesetzliche Erbfolge für Ihren Nachlass und Ihr Vermögen das Ergebnis bringt, welches Sie sich wünschen. Vielleicht bedarf es des besonderen Schutzes Ihres Ehegatten oder eines Unternehmens oder einer Immobilie. Oder Personen würden nichts erhalten, denen Sie aber gern etwas zukommen lassen wollen. Vielleicht haben Sie konkrete Vorstellungen, wie Sie Ihr Vermögen gern verteilen möchten oder Sie möchten gern im bestmöglichen Rahmen das Vermögen vor Erbschaftsteuer schützen.
Die gesetzliche Erbfolge tritt hinter die gewillkürte Erbfolge zurück. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie Verfügungen treffen, die mit Ihrem Tod eintreten sollen. Sie können Erben einsetzen oder enterben, Sie können den Nachlass unter den Erben gegenständlich verteilen und Vermächtnisse aussetzen. Sie können eine Testamentsvollstreckung anordnen. Sie können über Ihren letzten Willen Ihr Vermögen vor dem Zugriff möglicher Gläubiger der Erben, Ex-Partner oder Sozialbehörden schützen.
Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und entwerfen für Sie eindeutige und sichere Verfügungen von Todes wegen.
Unsere Leistungen:
- Beratung hinsichtlich der möglichen Gestaltungsformen
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung von begleitenden Verträgen wie Pflichtteilsverzichtsvertrag
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Durch rechtzeitiges Handeln können Sie Sorge dafür tragen, dass im Ernstfall für Sie gehandelt werden kann und zwar durch eine Person Ihres Vertrauens, die Sie selbst bestimmt haben und die nicht von jemand anderen ausgesucht wird. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bestimmten Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie bei fehlender Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit vertreten kann.
Die Vollmacht kann sich dabei sowohl auf finanzielle Angelegenheiten als auch auf persönliche Dinge, wie die medizinische Behandlung und die Aufenthaltsbestimmung erstrecken. Die Vorsorgevollmacht sollte mit einer Betreuungsverfügung kombiniert werden, die für den Fall vorsorgt, dass das Vormundschaftsgericht trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung anordnet. Sie können mit der Betreuungsverfügung einen Betreuer bestimmen oder aber auch bestimmte Personen als Betreuer ausschließen.
Nutzen Sie darüber hinaus auch die Möglichkeit, für den Krisenfall verbindliche Anweisungen zu geben, ob und wie eine medizinischen Behandlung erfolgen oder die Pflege gestaltet werden soll. Darüber hinaus können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung betrauen. <
Unsere Leistungen:
- Beratung zur Frage, wie Sie für den Fall einer ernsten Krankheit bestmöglich vorbereitet sind.
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
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