Rechtsberatung beim Gesellschafterstreit
Wie in einer guten Ehe gibt es oft auch zwischen Gesellschaftern Meinungsverschiedenheiten. Gründe hierfür sind mannigfaltig wie das Leben selbst. Es müssen die Individualinteressen der Gesellschafter aber auch das Interesse der Gesellschaft selbst in Einklang gebracht werden. Dies ist häufig nicht ganz einfach, insbesondere wenn sich die Diskussion auf eine emotionale Ebene verlagert. Wir unterstützen Sie dabei, mögliches Konfliktpotential früh zu erkennen und entsprechende Vereinbarungen vorzubereiten, so dass Streit erst gar nicht entsteht. Sollte es schon so weit gekommen sein, helfen wir Ihnen, den Streit unter bestmöglicher Wahrung Ihrer Interessen beizulegen.
Streitvermeidung
Der eleganteste Weg, Konflikte zu lösen ist natürlich, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Durch eine vorausschauende und umsichtige Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und etwaiger Gesellschaftervereinbarungen können klare Regelungen für bestimmte Konstellationen vereinbart werden, die den Parteien ein Instrumentarium an die Hand geben, wie sie mit potentiellen Konflikten umgehen. Denn im Streitfall wird sehr formal argumentiert.
Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Regelung zu legen, wer innerhalb der Gesellschaft welche Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten hat. Hier werden wichtige Weichen gestellt. So können zum Beispiel auch Minderheitsgesellschafter über Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Rechtsgeschäfte gestärkt werden. Ebenso können bestimmte Rechtspositionen gesellschaftsvertraglich eingeräumt werden, die nur mit Zustimmung des Betroffenen entzogen werden können. So kann zum Beispiel bestimmt werden, dass ein bestimmter Gesellschafter stets selbst Geschäftsführer der Gesellschaft sein soll oder stets ein Beiratsmitglied entsenden kann.
Einvernehmliche Streitbeilegung
Selbst bei einer noch so guten vertraglichen Regelung sind Meinungsverschiedenheiten nicht ausgeschlossen. Erfahrungsgemäß ist es ratsam, sich zunächst ernsthaft um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen. Eine (schieds)gerichtliche Klärung der Angelegenheit ist für alle Beteiligten nervenaufreibend, zeitraubend und teuer. Und wenn sich die Gesellschafter streiten, leidet in der Regel das operative Geschäft der Gesellschaft.
Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, ist es von elementarer Bedeutung, erst einmal die eigene rechtliche Position zu kennen, und wie diese in einem streitigen Verfahren durchzusetzen werden könnte. Wir helfen Ihnen dabei, die komplexen Sachverhalte rechtlich zu würdigen und die rechtlichen Positionen von Ihnen und den übrigen Beteiligten herauszuarbeiten. Falls gewünscht, unterstützen wir Sie bei der Verhandlung und Umsetzung einer einvernehmlichen Lösung.
Streitige Durchsetzung von eigenen Interessen
Scheitert eine einvernehmliche Streitbeilegung, ist das rechtliche Instrumentarium zu bemühen, um die eigenen Interessen des Mandanten bestmöglich durchzusetzen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir geeignete Strategien und begleiten Sie durch die stürmische Zeit des Gesellschafterstreits.
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