Steuerberatung für Unternehmen
Gute Steuerberater tragen heute wesentlich zum unternehmerischen Erfolg bei. Sie wachen nicht nur über die Buchhaltung, sie beraten bei Bedarf auch strategisch. Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Steuerkanzlei für Firmen sind wir spezialisiert auf die umfassende Beratung von Unternehmen aus einer Hand. Unser Know-how ist bereichsübergreifend und international vernetzt.
Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen
- Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
- Strategische Beratung im Steuer-, Erbschafts- und Gesellschaftsrecht
- Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Beratungen
- Vertretung im Steuerstreitverfahren – Einspruch gegen den Steuerbescheid und Klageverfahren
- Prüfung steuerlicher Einzelfragen zu GmbH und Personengesellschaften
- Begleitung von Gründungen, Umstrukturierungen und Käufen/Verkäufen von Unternehmen
- Nachfolgegestaltung für die GmbH und Personengesellschaften
- Vertretung im Steuerstrafrecht
Komplexe Vorhaben aus einer Hand
Ein wesentlicher Vorteil unserer Beratung: Wir sind Steuerberater UND Wirtschaftsanwälte. Daher können Sie mit uns auch komplexe steuerliche und strategische Überlegungen umsetzen, die normalerweise verschiedene Fachanwälte in Anspruch nehmen. Zum Beispiel können Sie Unternehmensnachfolgen und -transaktionen sie gemeinsam mit unseren Fachanwälten für Gesellschaftsrecht oder Erbrecht auf den Weg bringen.
Das täglich Brot: Jahresabschluss & Buchhaltung
Die laufende Buchhaltung sowie das Anfertigen von Jahresabschlüssen – das gehört zur Pflicht jedes Unternehmens. Darüber hinaus steht in regelmäßigen Abständen der Informationsaustausch mit dem Finanzamt in Form verschiedener Zwischenerklärungen an. Hier die wichtigsten Dokumente, deren Vor- und Aufbereitung wir gerne für Sie übernehmen:
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Sie ergeben im Wesentlichen den Jahresabschluss für buchführungspflichtige Unternehmen. Die Bilanz ist der „Schnappschuss“ von der finanziellen Situation eines Unternehmens zu einem Stichtag. Die Gewinn- und Verlustrechnung führt die Erträge und und Aufwendungen innerhalb eines Geschäftsjahres dar.
- Einnahmenüberschussrechnung: Unternehmen und Freiberufler, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind – haben es einfacher. Die EÜR ist eine zusammenfassende Darstellung Ihrer betrieblichen Einnahmen und Ausgaben – die Differenz zwischen den beiden ist Ihr Endergebnis. Es gilt hierbei das „Zufluss- und Abflussprinzip“, das heißt: Es werden für die Gewinnermittlung nur solche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die im entsprechenden Jahr tatsächlich gezahlt wurden.
- Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA): Grundsätzlich muss jeder Unternehmer bis zum 10. eines Monats durch Datenfernübertragung (DFÜ) die von ihm selbst ermittelten Daten zur Umsatzsteuer des Vormonats an das Finanzamt übermitteln. Je nachdem, wie viel an Umsatzsteuer zu leisten ist, kann auch eine vierteljährliche Voranmeldung oder eine völlige Befreiung von der Pflicht zur Voranmeldung beantragt werden.
- Umsatzsteuererklärung: Jeder Unternehmer – also auch derjenige, der zu einer Voranmeldung nicht verpflichtet ist – muss grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Ihre Zahlen sind nicht nur für das Finanzamt interessant, sondern natürlich auch für Sie selbst, Ihre Lieferanten, Gläubiger, Gesellschafter und so weiter. Sie sind die Grundlage für strategische Entscheidungen.
Gerne übernehmen wir die laufende Buchhaltung und/oder das Anfertigen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Sie. Sprechen Sie uns an – auf sie wartet ein attraktives Angebot, Entlastung von nervigen Formalitäten und jemand, der ein Auge auf die Geschicke Ihres Unternehmens hat und die richtigen Ideen zur richtigen Zeit liefert.
Strategien zur Steuervermeidung und -minimierung
Bei sensiblen steuerrechtlichen Gestaltungen ist es unerlässlich, auf ein Team von Spezialisten zählen zu können. Unsere hoch qualifizierten und erfahrenen Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in den Bereichen Steuer- und Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Unternehmensrecht stehen Ihnen bezüglich aller Fragen steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten umfassend und jederzeit zur Verfügung.
Der Grat zwischen zulässigen legalen steuerlichen Gestaltungen, einem Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und der Strafbarkeit von steuerlichen Gestaltungen ist schmal. Die Grenzen sind fließend und für den juristischen Laien nur schwer bis gar nicht zu erkennen. Selbst der Rechtsprechung kann in vielen Fällen keine klare Linie entnommen werden und auch in der Literatur besteht keine hinreichende Einigkeit, wo genau die Grenze des Zulässigen verläuft. Es besteht also mitunter ein Konflikt zwischen einer optimalen steuerlichen Gestaltung und dem Risiko der Überschreitung legaler Möglichkeiten.
Die steuerrechtliche Gestaltungsberatung geht deshalb mit einer präventiven Beratung zur Vermeidung missbräuchlicher oder steuerstrafrechtlich relevanter Gestaltungen einher.
Wir zeigen Ihnen neben den Vorteilen von Gestaltungsalternativen auch die Risiken auf und finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, die auf Ihren Zielen, Wünschen und Vorstellungen basiert. Dabei berücksichtigen wir neben Ihren steuerlichen Interessen auch die damit einhergehenden rechtlichen und finanziellen wechselseitigen Auswirkungen, die leicht zu Domino-Effekten führen können.
Anschließend dürfen Sie auf eine zielgerichtete Umsetzung des gemeinsam gefundenen Weges vertrauen, denn unser Anspruch ist die langfristige und ganzheitliche mandantenorientierte Beratung.
Jetzt unverbindlichen Erstkontakt aufnehmen.
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