Vertretung im Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht ist komplex – und kompliziert. Für betroffene Privatpersonen, Erben und Unternehmer kann es schwere Folgen haben. Das Strafmaß reicht von empfindlichen Geldstrafen bis Haftstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen. Wir vertreten in allen Bereichen des Steuerstrafrechts – außergerichtlich und gerichtlich – im Vorfeld bei der Prüfung und Einreichung einer Selbstanzeige bis hin zur Einstellung des Verfahrens, und natürlich während der Ermittlungen der Steuerfahndung bei Durchsuchungen, Beschlagnahme, Untersuchungshaft, der Einlassung und der Führung der notwendigen Rechtsmittel bis hin zur gerichtlichen Strafverteidigung in allen Instanzen.
Risiken minimieren durch Selbstanzeige und Prävention
Der Gesetzgeber hält auch nach dem Bekanntwerden zahlreicher prominenter Fälle von Steuerhinterziehung und der damit ausgelösten Flut von Selbstanzeigen weiter an der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige fest. Auch wenn die Anforderungen zum 01.01.2015 deutlich erhöht wurden, konnten wir seit Einführung der verschärften Regelungen dennoch alle Selbstanzeigen erfolgreich durchführen.
Das Steuerstrafrecht verlangt aber nicht nur bei der Selbstanzeige eine hohe Expertise der rechtlichen Berater und Verteidiger. Immer mehr gewinnt auch die Prävention an Bedeutung, also die Minimierung des Risikos, in steuerstrafrechtliche Sachverhalte zu geraten. Dies gilt nicht mehr allein für Großunternehmen und Konzerne, sondern auch für kleine und mittelständische Unternehmen und auch für vermögensverwaltende Privatpersonen. Schließlich gehen im Steuerstrafrecht die strafrechtlichen Risiken meist mit einem hohen finanziellen Risiko einher, das für viele Unternehmer und Unternehmen zur existenzbedrohlich werden kann. Mit uns als Beistand wird jeder Schritt zur Selbstanzeige trittsicher.
Ein starkes Team für Ihre Verteidigung
Ihr erster Ansprechpartner ist Matthias E. Grimme. Durch seine Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater, seine Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht und seiner Erfahrung in allen Belangen des Steuerstrafrechts können Sie sich auf eine optimale Verteidigung Ihrer Interessen verlassen. Unterstützt wird er dabei von einem spezialisierten Team von Fachanwälten aus dem Gesellschafts- und Erbrecht.
In diesen Bereichen stehen wir Ihnen vollumfänglich und in jeder Hinsicht zur Verfügung:
- Vertretung in Steuerstrafverfahren
- Selbstanzeige: Nacherklärung von in- und ausländischen Einkünften
- Hinterziehung von Umsatzsteuern
- Hinterziehung von Erb- und Schenkungsteuern
- belasteter Nachlass bei Erbschaft oder Schenkung von unversteuertem Vermögen
- Nacherklärung von (Kapital-)Einkünften aus verschwiegenen in und ausländischen Bankkonten und Depots von Privatpersonen und sog. Briefkastenfirmen sowie aus ausländischen Stiftungen und Trusts
- Überprüfung und Deklaration der Erträge aus in- und ausländischen ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds
Jetzt unverbindlichen Erstkontakt aufnehmen.
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