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"Im Sinne un­se­rer Man­dan­ten -
trans­pa­ren­te und faire Ab­rech­nungs­mo­del­le."

Un­se­re vier Re­geln für Trans­pa­renz und Fair­ness

  • Wir klären alle wesentlichen Vergütungsfragen BEVOR Sie uns beauftragen, so dass Sie wissen, wie und welche Kosten zu Stande kommen.
  • Wir schätzen den Kostenrahmen Ihres Auftrags, so dass Sie gut abwägen und entscheiden können.
  • Wir bewerten jeden Sachverhalt individuell und treffen die Vereinbarungen, die für Sie am besten sind. So nehmen Sie nur die Leistungen in Anspruch, die Sie wirklich brauchen.
  • Wir dokumentieren unsere Leistungen genau und mit Zeiterfassung in 6-Minutentaktung – und schicken Ihnen monatlich eine Abrechnung.

Ein­fach und pau­schal: Un­se­re Erst­be­ra­tung

Egal in wel­chen Be­reich Ihr An­lie­gen fällt: Für die erste Be­ra­tungs­ein­heit be­rech­nen wir ein pau­scha­les Ho­no­rar von netto EUR 240 (brut­to EUR 285,60 inkl. 19% USt.) je teil­neh­men­dem Part­ner je Stun­de. In etwa 60 Mi­nu­ten er­ör­tern wir die Sach- und Rechts­la­ge in einem per­sön­li­chen Ge­spräch.
Die Erst­be­ra­tung dient vor allem der Ver­trau­ens­bil­dung und der Auf­klä­rung des Sach­ver­halts. Dabei iden­ti­fi­zie­ren wir die recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen und den Be­ra­tungs­be­darf. Nach der Erst­be­ra­tung haben Sie eine op­ti­ma­le Ent­schei­dungs­grund­la­ge für das wei­te­re Vor­ge­hen.

Rechts­be­ra­tung

Ab­rech­nung nach Zeitho­no­rar:
Grund­sätz­lich wer­den wir für Sie auf der Basis einer Ho­no­rar­ver­ein­ba­rung mit fes­tem Stun­den­satz tätig. Sie er­hal­ten noch vor der ver­bind­li­chen Be­auf­tra­gung von uns eine kon­kre­te Ein­schät­zung des zu er­war­ten­den Auf­wands für ein­zel­ne Tä­tig­kei­ten (so­weit mög­lich). Wir bie­ten Ihnen Stun­den­sät­ze ab netto EUR 330 (brut­to EUR 392,70 inkl. 19% USt.), je nach Rechts­ge­biet und Auf­trag. Den kon­kre­ten Stun­den­satz und eine Ein­schät­zung zum Auf­wand nennt Ihnen Ihr An­sprech­part­ner gerne be­reits vorab te­le­fo­nisch oder per E-Mail.

Ab­rech­nung nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz:
Pri­vat­per­so­nen bie­ten wir al­ter­na­tiv auch eine Ab­rech­nung nach den Ge­büh­ren des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­set­zes (RVG) an. Im wirt­schafts­recht­li­chen Be­reich ist eine Ab­rech­nung nach dem RVG je­doch recht­lich zwin­gend, falls wir ge­richt­lich für Sie tätig wer­den und das Zeitho­no­rar unter den ge­setz­li­chen Ge­büh­ren lie­gen soll­te.

Mög­lich­kei­ten zur Re­du­zie­rung oder Aus­schal­tung des Kos­ten­ri­si­kos:
Als mo­der­ne Kanz­lei bie­ten wir Ihnen alle zu­läs­si­gen Mög­lich­kei­ten, Ihre Kos­ten und das Kos­ten­ri­si­ko zu re­du­zie­ren oder ganz aus­zu­schal­ten. Hier­zu zählt die Ein­schal­tung eines Pro­zess­fi­nan­zie­rers. Zudem in­for­mie­ren wir Sie, wel­che der Ihnen ent­stan­de­nen Ho­no­rars­kos­ten Sie steu­er­lich gel­tend ma­chen kön­nen und wel­che Kos­ten bei einem Rechts­streit ge­ge­be­nen­falls vom Geg­ner zu tra­gen sind.

Steu­er­be­ra­tung

Stan­dard­leis­tun­gen rich­ten sich nach der Steu­er­be­ra­ter­ver­gü­tungs­ver­ord­nu­ng.
Dies be­trifft vor allem de­kla­ra­to­ri­sche Auf­ga­ben wie Steu­er­er­klä­run­gen und Jah­res­ab­schlüs­se.

Tä­tig­kei­ten in der Buch­hal­tung wer­den nach Auf­wand ho­no­riert, eben­so die sons­ti­ge steu­er­li­che Be­ra­tung. Die Stun­den­sät­ze der ein­zel­nen Mit­ar­bei­ter rich­ten sich nach deren Qua­li­fi­ka­ti­on und Er­fah­rung – Steu­er­be­ra­ter, Steu­er­fach­an­ge­stell­te, Bi­lanz­buch­hal­ter etc. Selbst­ver­ständ­lich zah­len Sie nur für die Qua­li­fi­ka­ti­on und Er­fah­rung, die für die Leis­tung er­for­der­lich ist.

Alle wei­te­ren Leis­tun­gen auf dem Ge­biet des Steu­er­rechts wer­den ent­spre­chend un­se­rer Ver­gü­tungs­sät­ze für Rechts­be­ra­tung ab­ge­re­chet, siehe also oben.

Darum lohnt sich un­se­re Leis­tung für Sie

Das Team von GWGL zeich­net sich durch hohe Spe­zia­li­sie­rung und Er­fah­rung in den je­wei­li­gen Tä­tig­keits­fel­dern aus. Dies er­laubt eine hoch ef­fi­zi­en­te Ar­beits­wei­se, die Ein­ar­bei­tungs­zei­ten weit­ge­hend ent­fal­len lässt.

Da­durch kön­nen wir – un­term Strich – un­se­ren Man­dan­ten güns­ti­ge Kon­di­tio­nen an­bie­ten – so­wohl bei einer Ab­rech­nung auf Zeit­ba­sis als auch bei der Ho­no­rar­er­he­bung nach Ge­büh­ren­ver­ord­nung.

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