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Kategorie: Erben und Vererben

Für die wirksame Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments müssen beide Eheleute testierfähig sein

Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, welches den letzten Willen beider Eheleute festhalten soll, ist nur wirksam, wenn zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung beide Eheleute testierfähig gewesen sind, also beide Teile aufgrund ihrer Einsichts-...

Anforderungen an die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses durch einen beauftragten Notar

Anforderungen an die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses durch einen beauftragten Notar

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Auslegung eines Testaments: auch Bankguthaben ist heutzutage „Barvermögen“

Auslegung eines Testaments: auch Bankguthaben ist heutzutage „Barvermögen“

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Geerbtes Familienheim – Gestaltungsspielraum bei unverzüglicher Selbstnutzung?

Geerbtes Familienheim – Gestaltungsspielraum bei unverzüglicher Selbstnutzung möglich?

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Auslegung eines Testaments – Nichtigkeit eines Testaments bei Unbestimmtheit

Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser bis zu seinem Tod pflegt und betreut – Nichtigkeit eines Testaments bei Unbestimmtheit

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Durchstreichungen im Testament begründen Vermutung der Widerrufsabsicht

Durchstreichungen im Testament begründen die Vermutung der Widerrufsabsicht des Erblassers

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Eintritt der Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs bei Irrtum über die Unwirksamkeit des Testaments

Eintritt der Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs bei Irrtum über die Unwirksamkeit des Testaments

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Ein gemeinschaftliches Testament spricht nicht automatisch für die Annahme einer gegenseitigen Erbeinsetzung – dies muss klar zum Ausdruck gebracht werden

Ein gemeinschaftliches Testament spricht nicht automatisch für die Annahme einer gegenseitigen Erbeinsetzung – dies muss klar zum Ausdruck gebracht werden

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Schenkung des Grundstücks für Pflegschaft der Mutter

Schenkung Grundstück für die Pflegschaft der Mutter: Beeinträchtigungsabsicht bzw. lebzeitiges Eigeninteresse einer durch gemeinschaftliches Testament gebundenen Erblasserin

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Pflichtteilsentzug: Hohe formale und inhaltliche Anforderungen

Pflichtteilsentzug: Hohe formale und inhaltliche Anforderungen

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