Conversions
Unternehmerische Entwicklungen, Wachstum oder Nachfolgeüberlegungen machen häufig eine Anpassung der rechtlichen Struktur erforderlich. Umwandlungen und die Schaffung von Holding-Strukturen bieten vielfältige Möglichkeiten, Haftungsrisiken zu begrenzen, steuerliche und organisatorische Vorteile zu nutzen und Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. Eine sorgfältige steuerliche und rechtliche Planung ist dabei unerlässlich.
Wir beraten Unternehmen umfassend bei Umwandlungen und Strukturmaßnahmen, insbesondere bei der Überführung von Einzelunternehmen in eine GmbH sowie bei der Errichtung und Gestaltung von Holding-Strukturen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die frühzeitige steuerliche Prüfung und Konzeptionierung, um unerwünschte steuerliche Belastungen zu vermeiden und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Unsere Beratung umfasst die Analyse der bestehenden Unternehmensstruktur, die Entwicklung geeigneter Umwandlungs- und Beteiligungsmodelle sowie die rechtliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Steuerliche Auswirkungen werden hierbei von Beginn an berücksichtigt und in ein gesamtheitliches Strukturkonzept eingebunden.
Wir unterstützen unsere Mandanten unter anderem bei:
- der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung von Umwandlungen und Einbringungen
- der Überführung von Einzelunternehmen in Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbHs
- der Konzeption und Umsetzung steuerlich sinnvoller Holding- und Beteiligungsstrukturen
- der Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Beteiligungsvereinbarungen
- der Begleitung der Umsetzung einschließlich der erforderlichen Beschlussfassungen
Unsere Beratung ist praxisnah, vorausschauend und lösungsorientiert. Ziel ist es, rechtssichere und steuerlich durchdachte Unternehmensstrukturen zu schaffen, die den wirtschaftlichen und strategischen Anforderungen unserer Mandanten gerecht werden.